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T1
Waren die im externen Versandverfahren befördert werden (Nichtgemeinschaftswaren, aber auch bestimmte Gemeinschaftswaren z.B. T5)
Waren die im externen Versandverfahren befördert werden (Nichtgemeinschaftswaren, aber auch bestimmte Gemeinschaftswaren z.B. T5)
Quelle: https://www.bmf.gv.at/services/glossar/t/t1.html