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Europäischer Rechnungshof

Der in Luxemburg ansässige Europäische Rechnungshof setzt sich aus einem Staatsangehörigen je Mitgliedstaat zusammen. Diese werden vom Rat der Europäischen Union nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig für sechs Jahre ernannt. Der "Hof" überprüft die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union sowie die wirtschaftliche Haushaltsführung. Durch den Maastrichter Vertrag von 1992 wurde dem 1977 errichteten Rechnungshof der Status eines EU-Organs zuerkannt.