Umsetzung des E-Commerce Pakets
Das sogenannte "E-Commerce Paket" brachte ab 1. Juli 2021 wesentliche Änderungen sowohl für die Wirtschaft (va. Postbetreiber und Expressbeförderer) und Privatpersonen als auch für die österreichische Zollverwaltung, speziell im Hinblick auf den Wegfall der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Sendungen bis zu einem Wert von 22 Euro. Zudem gibt es ab diesem Zeitpunkt für Sendungen mit geringem Wert bis 150 Euro unterschiedliche Varianten der Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer.
Mit der Umsetzung dieses "E-Commerce Paketes" ist grundsätzlich für jede Sendung ab dem ersten Cent eine Zollanmeldung abzugeben und die Umsatzsteuer zu entrichten. Somit ist auch für Sendungen mit einem Wert bis 22 Euro eine Zollanmeldung in elektronischer Form abzugeben.
Für die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer stehen für Sendungen mit geringem Wert (das sind Sendungen im Versandhandel bis zu einem Sachwert von 150 Euro), grundsätzlich drei Varianten zur Verfügung:
- Import One Stop Shop (IOSS) - § 25b UStG 1994;
- Sonderregelung (Special Arrangement) - § 26a UStG 1994;
- Standardverfahren für die Erhebung der EUST - § 26 Absatz 3 Ziffer 1 UStG 1994.
Details dazu können demLeitfaden für die Einfuhr und Ausfuhr von Sendungen mit geringem Wert (PDF, 1 MB)zu diesem E-Commerce Paket entnommen werden.