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Breitbandanschluss
Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine physikalische Downloadbreite von mindestens 256 KBit pro Sekunde gegeben ist. Es muss sich um einen ständigen Internetzugang handeln, für den eine zeitunabhängige, laufende Grundgebühr entrichtet wird. Nicht unter die Breitbandanschlüsse fallen UMTS, ISDN und analoge Anschlüsse. Die steuerliche Absetzbarkeit gilt nur für neue Internet-Zugänge auf Basis der Breitbandtechnik (z.B. ADSL, xDSL..).