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Agrarmarkt Austria - AMA
Mit dem AMA-Gesetz 1992 wurde unter der Bezeichnung "Agrarmarkt Austria" (AMA) eine juristische Person öffentlichen Rechts eingerichtet. Mit Verfassungsbestimmung wurde normiert, dass Aufgaben, die der AMA durch Bundesgesetz oder Verordnung übertragen wurden, von der AMA unmittelbar als Bundesbehörde vollzogen werden können. Aufgaben der AMA sind insbesondere die Abwicklung der Förderungsverwaltung im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik (Zahlstelle), die Abwicklung des Agrarmarketings und die zentrale Markt- und Preisberichterstattung.