Verantwortliche Personen der Bergbauberechtigten
Nach dem Mineralrohstoffgesetz hat jeder Bergbauberechtigter für jeden Bergbaubetrieb eine Betriebsleiterin/einen Betriebsleiter und eine verantwortliche Markscheiderin/einen verantwortlichen Markscheider zu bestellen. Erfordert es die Sicherheit, so sind auch Betriebsaufseherinnen/Betriebsaufseher zu bestellen. Diese Personen müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen und ihre Bestellung ist der Abteilung VI/6 des BMF anzuzeigen.