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TEA
Entscheidungsart: Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung.
Entscheidungsart: Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung.
Quelle: https://www.bmf.gv.at/services/glossar/t/tea.html