Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung

Sowohl Geldwäscherei als auch Terrorismusfinanzierung sind in Österreich unter Strafe gestellt (§§ 165 und 278d StGB). Unter Geldwäscherei versteht man das Verschleiern des illegalen Ursprungs von Erträgen aus bestimmten kriminellen Aktivitäten, den sogenannten Vortaten. Jeder Finanzplatz birgt in sich das Risiko, für Geldwäscherei missbraucht zu werden. Schwerer als Geldwäscherei ist der Umfang der Terrorismusfinanzierung festzumachen. Darunter versteht man das Bereitstellen von (auch legalen) Vermögenswerten zur Ausführung eines terroristischen Aktes. In Anlehnung an die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung bestehen außerdem internationale Standards zur Bekämpfung der Proliferationsfinanzierung, da auch die Verbreitung (Proliferation) von Massenvernichtungswaffen eine ernsthafte Gefahr für den internationalen Frieden darstellt.