Sanktionen
Finanzsanktionen sind ein wichtiger Teil von internationalen und europäischen Sanktionen und betreffen eine Vielzahl von Stakeholdern.
Anwendung internationaler und europäischer Finanzsanktionen
Der Bereich internationale und europäische Finanzsanktionen ist eine Querschnittsmaterie und fällt daher in die Zuständigkeit verschiedener Behörden. Unter Finanzsanktionen ist beispielsweise das Einfrieren von Vermögen von Personen (sogenannte Listungen), die Einschränkungen von Zahlungsverkehrssystemen oder das Melden von Vermögen von bestimmten Personengruppen durch Kredit-, Finanz- und Zahlungsinstituten zu verstehen. Auf europäischer Ebene werden Sanktionen als restriktive Maßnahmen bezeichnet (restrictive measures). Internationale Sanktionen beschließt der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, welche auf europäischer Ebene in unmittelbar anwendbare EU-Verordnungen umgesetzt werden. Der Beschluss europäischer Sanktionen erfolgt durch die Europäische Union. Österreich wird dabei durch das BMEIA vertreten. Die Überwachung der Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen in Österreich erfolgt auf Grundlage des Sanktionengesetzes und des Devisengesetzes. Die Umsetzung von Finanzsanktionen, die Kredit-, Finanz- und Zahlungsinstitute betreffen, wird durch die OeNB überwacht. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Für güterbezogene Sanktionen ist die Exportkontrolle des BMAW zuständig (mehr Informationen finden Sie hier) und für die Durchsetzung der Zoll (mehr Informationen finden Sie hier). Die Überwachung sonstiger Sanktionsmaßnahmen erfolgt durch das BMI, gegenständlich die DSN (mehr Information finden Sie hier).
Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung von Massenvernichtungswaffen sind Teil des Mandats der FATF und werden auch mithilfe von Listungen sanktionierter Personen und Institutionen durchgesetzt. Ebensolche werden vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossen und zeitnahe auf europäischer Ebene in geltendes Recht gegossen. Die meisten anderen Sanktionenregime werden auf europäischer Ebene ausgehandelt und beschlossen. Einen Überblick bieten einerseits die Webseite sanctionsmap.eu, sowie die dedizierte Webseite der Europäischen Kommission. Dort finden sich alle relevanten Informationen zu den einzelnen sanktionierten natürlichen und juristischen Personen der EU, je nach Jurisdiktion und inkl. dazugehöriger Rechtsgrundlagen.