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Verzollung zum Pauschalsatz
Waren bis zu einem Gesamtwert von 700 Euro werden mit einem Pauschalsatz von 2,5 % verzollt. Das gilt nicht für Tabakwaren und für Waren, für die in der Tabelle der Zollsätze der Zollsatz mit „frei“ angegeben ist. Sie können aber vor Beginn der Zollabfertigung die Anwendung der nach dem EU-Zolltarif vorgesehenen Zollsätze beantragen.
Hinweis: Der nach dem EU-Zolltarif vorgesehene Zollsatz kann niedriger oder höher als der Pauschalsatz sein.