Digitalisierung des Finanzsektors Digital Finance Package
Am 24. September 2020 hat die Europäische Kommission das Digital Finance Package vorgelegt. Dieses umfassende Paket, bestehend aus Legislativvorschlägen und Strategien, soll einerseits Innovation und technologische Entwicklungen im digitalen Finanzsektor vorantreiben sowie andererseits einen regulatorischen und harmonisierten Rahmen in der EU vorgeben um Risiken frühzeitig erkennen und adressieren zu können.
Verordnungsvorschlag zu Markets in Crypto Assets (MiCAR)
Der Legislativvorschlag betreffend MiCA („Markets in Crypto Assets“) soll im wesentlichen unionsweite Rechtssicherheit betreffend den Markt von Crypto Assets, die Förderung von Innovation sowie den Konsumenten- und Anlegerschutz im Bereich des Crypto Assets-Marktes stärken.
Der Vorschlag enthält unter anderem
- Definitionen von Crypto-Assets, wertreferenzierten Tokens und E-Geld-Tokens sowie Bestimmungen zu deren Emission und Handel;
- Voraussetzungen zur Zulassung als Emittent von Crypto Assets in der Europäischen Union und diesbezügliche Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Whitepapers sowie Regelungen zum behördlichen Verfahren;
- Signifikanzschwellen für wertreferenzierte Tokens und E-Geld-Tokens, deren Überschreiten strengere Aufsichtsvoraussetzungen mit sich bringt;
- Regelungen zur Zulassung, Governance sowie zur Aufsicht in Bezug auf Anbieter von Crypto-Asset-Dienstleistungen („CASPs“) sowie
- Bestimmungen zum Konsumentenschutz sowie Regelungen zur Verhinderung von marktmissbräuchlichen Praktiken im Bereich von Crypto Assets.
Verordnungsvorschlag für ein Pilotregime zu „Distributed Ledger Technology (DLT)-basierten Finanzmarktinfrastrukturen“
Das vorgeschlagene Pilotregime soll
- die reibungslose Funktionsweise von DLT-basierten Finanzmarktinfrastrukturen ermöglichen und fördern,
- einen Sekundärmarkt für tokenisierte Wertpapiere schaffen und
- den Erfahrungsaustausch zwischen Marktteilnehmern und Aufsichtsbehörden fördern.
Inhaltlich ist bemerkenswert, dass das vorgeschlagene Pilotregime temporär (bis zu 6 Jahre) sein soll sowie der Zugang betreffend potentielle Finanzmarktinfrastrukturen auf „DLT-Zentralverwahrer“ und „Multilaterale DLT-Handelssysteme“ und betreffend den einzubeziehenden Wertpapieren auf nicht liquide Aktien und bestimmte Anleihen (insb. Pfandbriefe, Unternehmensanleihen sowie bestimmte, nicht direkt von Staaten emittierte Anleihen) beschränkt werden soll. Kommt es zur Aufnahme in das Pilotregime, so sollen die betreffenden Finanzmarktinfrastrukturen von regulatorischen Erleichterungen, insb. die Ausnahme von mit DLT nicht kompatiblen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der „Markets in Financial Instruments Directive“ (MiFID) und der „Central Securities Depositories Regulation“ (CSDR), profitieren.
Verordnungsvorschlag für einen Digital Operational Resilience Act (DORA)
Ziel von DORA ist eine Stärkung der digitalen betrieblichen Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors. Finanzunternehmen sollen in der Lage sein, Risiken, die sich aus der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) ergeben, angemessen zu adressieren. Durch DORA soll eine horizontale Vereinheitlichung und Ergänzung von Regelungen in diesem Bereich für verschiedene Finanzmarktakteure erfolgen. Hintergrund der Initiative ist die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung des Finanzsektors und insb. auch die zunehmende Nutzung von Drittanbietern, wie bspw. Cloud-Anbietern, durch Finanzunternehmen.
Konkret umfasst der DORA-Vorschlag der Europäischen Kommission 20 Arten von Finanzunternehmen, darunter bspw. Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. DORA sieht Regelungen zu folgenden Bereichen vor:
- IKT-Risikomanagement,
- Meldung von IKT-bezogenen Vorfällen und Informationsaustausch,
- Testung der digitalen betrieblichen Widerstandsfähigkeit,
- Adressierung von Risiken durch die Nutzung von IKT-Drittanbietern (bspw. Cloud-Dienstleistern): Unter diesem Punkt wird auch ein neues Überwachungsrahmenwerk auf europäischer Ebene für kritische IKT-Drittanbieter vorgeschlagen.
Digital Finance Strategy
Mit der begleitenden Strategie für ein digitales Finanzwesen (Digital Finance Strategy) gibt die Kommission in den Bereichen digitale Identität, Artificial Intelligence sowie Open Finance einen Ausblick auf Maßnahmen in den kommenden Jahren. Insbesondere soll die Fragmentierung im digitalen Binnenmarkt bekämpft werden. In diesem Zusammenhang soll es für Finanzunternehmen beispielsweise vereinfacht werden grenzüberschreitende Geschäfte zu tätigen, das gleichzeitig für eine Kostenreduktion von Finanzprodukten für Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen soll. Mit einer Schaffung eines europäischen Finanzdatenraums zur Förderung datengestützter Innovationen soll der europaweite Datenaustausch natürlich unter Wahrung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterstützt werden. Letztlich wird es wichtig sein einen robusten Rechtsrahmen für digitale Innovationen zu schaffen und insbesondere mit dem digitalen Wandel verbundene Risiken zu mitigieren. Hierbei soll der Grundsatz „gleiche Tätigkeit, gleiches Risiko, gleiche Regeln“ ein Leitbild darstellen.
Retail Payments Strategy
Die Kommission plant im Rahmen der Strategie für den Massenzahlungsverkehr (Retail Payments Strategy) in den nächsten Jahren eine Reihe von Maßnahmen, die es Bürgern und Unternehmen in Europa ermöglicht, von hochwertigen Zahlungslösungen zu profitieren, die durch einen wettbewerbsfähigen und innovativen Zahlungsverkehrsmarkt unterstützt werden und auf sicheren, effizienten und zugänglichen Infrastrukturen beruhen. Wettbewerbsfähige gesamteuropäische Zahlungslösungen sollen dabei auch die wirtschaftliche und finanzielle Souveränität Europas fördern. Außerdem soll der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr mit Drittstaaten verbessert und so die internationale Rolle des Euro sowie die „offene strategische Autonomie“ der Europäischen Union gefördert werden.