Wichtige Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen
Die Zollverwaltung muss an der Vollziehung von Einfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen bei der Einfuhr von Waren mitwirken. Das bedeutet: die Zollverwaltung ist nicht für die Erlassung eines konkreten Einfuhrverbots oder einer konkreten Einfuhrbeschränkung zuständig, hat aber für die Überwachung dieser Maßnahmen bei der Einfuhr zu sorgen.