Implementierungsphase ab 2025
Der EU-ETS 2 startet ab 2025 mit einer zweijährigen Implementierungsphase in welcher Monitoring-und Berichtspflichten für die Handelsteilnehmer entstehen.
Die erste jährliche Emissionsmeldung mit den historischen Emissionen aus 2024 ist bis zum 30. April 2025 einzureichen, diese Meldung bedarf keiner Verifizierung.
Ab 2026 müssen die Daten für ein bestimmtes Jahr von einem akkreditierten Prüfer überprüft werden.
Bis zum 30. April 2026 ist die erste verifizierte jährliche Emissionsmeldung für 2025 vorzulegen.
Letzte Aktualisierung: 1. Juli 2024