Entwicklung des Haushaltsrechts

Das Haushaltswesen des Bundes ist im Sinne des Legalitätsprinzips gesetzlich geregelt. Die Grundsätze sind hierfür in der Bundes-Verfassung festgelegt (siehe als zentrale Bestimmung Art. 51 B-VG). Darüber hinaus gehende Regelungen finden sich auf einfachgesetzlicher Ebene, aktuell im Bundeshaushaltsgesetz 2013.

Während früher die verwaltungsinternen Regeln zum Budget noch ohne detaillierte gesetzliche Bestimmungen ausgekommen sind, wurde im Jahr 1986 nach jahrelanger Vorbereitung ein auf der bisherigen Praxis aufbauendes Regelwerk als Bundeshaushaltsgesetz“ kodifiziert (BGBl. Nr. 213/1986). Um die Jahrtausendwende wurde dieses Konzept aufgrund des primären Blicks auf die zu ermöglichenden Auszahlungen des jeweiligen Finanzjahres als überholt angesehen.

Die zwei Etappen der Reform

Entsprechend wurde die Bundes-Verfassung im Jahr 2008 angepasst (BGBl. I Nr. 1/2008), um eine Reform des Haushaltsrechts in zwei Etappen zu ermöglichen. In der ersten Etappe von 2009 bis 2012 wurden die bestehenden Haushaltsregeln insbesondere dahingehend angepasst, dass eine verbindliche vierjährige Finanzplanung über das Bundesfinanzrahmengesetz eingeführt wurde und den einzelnen haushaltsleitenden Organen mehr Flexibilität zum Ansparen nicht benötigter Mittel über ein neues Rücklagenwesen gewährt wurde.

2013 folgte die zweite und vorläufig letzte Etappe Haushaltsrechtsreform auf Bundesebene. Sie wurde vom neuen Bundeshaushaltsgesetz 2013 eingeläutet. Hiermit wurde das Konzept der Wirkungsorientierung verankert, wonach die Verwaltung weniger bloß zugeteilte Mittel verbraucht als vielmehr dem Bürger konkrete Leistungen in effizienter Weise erbringen möchte. Ebenso wurde hierbei Gender Budgeting sowie das Konzept der wirkungsorientierten Folgenabschätzung integriert. Darüber hinaus wurde u.a. ein doppisches Rechnungswesen samt verbindlicher Budgetplanung im Finanzierungs- wie auch im Ergebnishaushalt eingeführt (siehe auch die Eröffnungsbilanz 2013 sowie die jährlichen Bundesrechnungsabschlüsse).

BHG 2013 - Parlamentarische Materialien und Bundesgesetzblätter zweite Etappe

Textgegenüberstellungen

Rechtsgrundlagen der Haushaltsrechtsreform ab 1. Jänner 2013

Handbücher zu den Umstellungen ab 2013

Archiv von Unterlagen zu den seinerzeitigen Reformen

Die Haushaltsrechtsreform im Überblick

Informationen zu Gender Budgeting

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Sonstiges

Weitere Entwicklungen

Auch auf Ebene der Länder wurden ähnliche Reformen durchgeführt, sodass zwischen 2017 und 2020 österreichweit vergleichbare Regelungen eingeführt wurden.

Da Reformen stets auch Kritik hervorrufen und das Konzept der Wirkungsorientierung darüber hinaus eine regelmäßige Evaluierung staatlichen Handelns vorsieht, gab es bereits 2014/2015 eine interne Evaluierung (PDF, 1 MB) (siehe ergänzend auch den Fragebogen (Excel, 803 KB) und die Maßnahmenvorschläge (PDF, 599 KB)). 2017/2018 erfolgte auch eine externe Evaluierung (PDF, 1 MB) der Änderungen auf Bundesebene sowie denkbarer weiterer Verbesserungsmöglichkeiten (für weitere Informationen siehe auch die zugrundeliegenden Teilberichte von Währungsfonds (PDF, 2 MB), OECD (PDF, 3 MB) und Universität Klagenfurt (PDF, 1 MB)). Da auf Grund vielfältiger Krisensituationen in den letzten Jahren etliche neue budgetäre Herausforderungen zu bewältigen waren, und darüber hinaus in Details Potential zur Vereinfachung von Verwaltungsabläufen besteht, ist eine weitere Verfeinerung der Haushaltsregeln in Zukunft durchaus denkbar. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die jährlichen Budgets im Bundesfinanzgesetz (z.B. in Art. IX) regelmäßig gewisse Anpassungen der generellen Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 vornehmen (siehe auch die allgemeinen Ausführungen zum Haushaltsrecht).

Momentan wird als Ergebnis einer Evaluierung an einer dritten Etappe der Haushaltsrechtsreform gearbeitet.