Grenzwerte

Auf Grund der ÖNORM R 23-1 und der EU-Ratsempfehlung vom 12. Juli 1999 (1999/519/EG) gibt es schon derzeit einzuhaltende Grenzwerte.

Was sind Grenzwerte und wer kontrolliert sie?

Zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung hat die Weltgesundheitsorganisation und die Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) Grenzwerte für den Mobilfunk festgelegt. Seit 1999 gelten diese Grenzwerte auch verbindlich für Österreich und werden regelmäßig von den zuständigen Behörden überprüft. Die Grenzwerte enthalten einen 50-fachen Sicherheitsfaktor, das heißt der Wert wurde durch 50 geteilt, um beim Schutz der Bevölkerung vor zu hoher Strahlenbelastung ganz sicher zu gehen.

Wer ist in Österreich für die Kontrolle der Grenzwerte zuständig?

Die Einhaltung der Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung wird vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) geprüft. Die Fernmeldebüros überprüfen bei Verdacht auf Überschreitung deren Einhaltung im Rahmen des Aufsichtsrechts gemäß § 175 Telekommunikationsgesetz 2021.

Hoher und falscher Grenzwert

Die Diskussion bewegt sich regelmäßig um die Höhe des Grenzwertes. Es ist ein Faktum, dass nach heutigem Wissensstand keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, bei normaler Benutzung des Mobilfunks gesundheitlichen Schaden befürchten zu müssen. Die Diskussion bezieht sich im Wesentlichen nur auf Handy-Masten, die Frage der Exposition durch Funkwellen der Mobiltelefone selbst wurde bislang in der Öffentlichkeit kaum diskutiert, obwohl die Immissionen im Bereich des Kopfes durch das Endgerät beim Telefonieren wesentlich intensiver sind als die durch Handy-Masten.

Zur Ermittlung der Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder haben Wissenschaftler eine Vielzahl von Forschungsberichten und Experimenten ausgewertet und dabei aus der Datenmenge eine Schwelle ermittelt, unter deren Wert bisher keine Gesundheitsbeeinträchtigungen beobachtet worden sind. Diesen Schwellenwert hat man durch 50 geteilt und diesen Bruchteil als Grenzwert festgelegt. Es wurden dabei, soweit diese bekannt sind, sowohl thermische als auch athermische Effekte berücksichtigt.

Das Vorliegen thermischer Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder ist heute allgemein bekannt und wird ja bereits zum Beispiel in der Industrie, im Haushalt und der Medizin breit genutzt.

Berichte über athermische Effekte hat die Weltgesundheitsorganisation sehr sorgfältig evaluiert und diskutiert. Sie kam zu dem Ergebnis, dass bei Sichtung der vorhandenen Forschungsarbeiten bisher keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit festgestellt worden seien.

Über die Auswirkungen gepulster Funkwellen existieren noch keine Ergebnisse von Langzeitstudien, diese Studien sind aber derzeit im Gange.

Empfehlungen in Europa

Der von der Empfehlung der Europäischen Union vorgesehene Grenzwert von 4,5 W/m2 für den 900-MHz-Bereich war das Ergebnis einer langen Diskussion im Europäischen Parlament. Im Zuge dieser Diskussion wurde im zuständigen Parlamentsausschuss ein Wert für diesen Frequenzbereich von etwa 0,0025 W/m2 (= 2,5 mW/m2) vorgeschlagen. Dieser Wert wurde jedoch bei der Abstimmung im Ausschuss mit dem Argument zurückgewiesen, dass für diesen Grenzwert keinerlei wissenschaftliche Begründung gegeben werden konnte. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass es für die in der EU-Ratsempfehlung vom 12. Juli 1999 vorgesehenen Werte ausreichende wissenschaftliche Grundlagen gibt, die es rechtfertigen, diesen Grenzwert tatsächlich heranzuziehen. Die bisherigen Forschungen haben keinerlei Hinweise erkennen lassen, dass einfach nachvollziehbare Wirkungen wie immer wieder behauptete Kopfschmerzen, Schlafstörungen usw. durch die üblicherweise bestehenden Immissionen von Funkdiensten entstehen. In vielen Fällen führt die bloße Tatsache, dass ein Funksendemast sichtbar ist, bereits zu Ängsten und Beeinträchtigungen des Wohlbefindens, denen jedoch mit Mitteln des Telekommunikationsrechts nicht begegnet werden kann. Wenn auch solche Situationen keineswegs unterbewertet werden dürfen, ist dennoch festzuhalten, dass sich diese Auswirkungen bisher nicht auf die physikalischen Eigenschaften von Funkwellen zurückführen ließen.

Für die Diskussion in Österreich ist vor allem die Situation in Europa wesentlich. Ein Vergleich der "Power Density Values" für die in Frage kommenden Frequenzen 900-MHz, 1800-MHz und 2100-MHz zeigt, dass die meisten Länder die Grenzwerte der EU-Ratsempfehlung vom 12. Juli 1999 folgen. Manche Länder haben sogar höhere Grenzwerte, als die Ratsempfehlung vorsieht (etwa Kanada, Japan, USA).

Die immer wieder in der Diskussion erwähnte Schweiz hat vordergründig niedrigere Werte. Die zitierten Werte regeln jedoch ausschließlich die Emission einer einzelnen Antenne, also die Aussendung von Funkwellen. Die in der Diskussion jedoch wesentliche Immission, also die Einwirkung der Wellen auf den Menschen ist als Summe aller in Frage kommenden Sendeeinrichtungen zu sehen, der dafür in der Schweiz vorgeschriebene Wert entspricht jenem der genannten EU-Ratsempfehlung vom 12. Juli 1999.

Einen Sonderfall stellt Italien dar, das einen Grenzwert von 1 W/m vorsieht. Berichten zufolge ist jedoch der Netzausbau in Italien technisch dadurch schwierig und die Verbindungsqualität im Überlandbereich problematisch.

Durch die wachsende Zahl von Kundinnen und Kunden im Mobilkommunikationsbereich werden Sendeanlagen weltweit immer mehr ausgebaut und Standorte ergänzt. Derzeit existieren bereits etwa 18.000 Sendeanlagen in Österreich. Der Widerstand der Bevölkerung gegen einen derartigen Netzausbau wächst, wobei vor allem Gesundheitsüberlegungen Ursache der Kritik sind. Zahlreiche Eingaben bei der Behörde behaupteten eine angeblich nicht einwandfrei nachgewiesene Unbedenklichkeit von Funkwellen im Mobilfunkbereich. Vielfach wird auch die Entfernung von Sendemasten oder die Verlegung an andere Standorte verlangt. Andererseits ist Österreich ein Land mit einer der höchsten Handy-Raten in Europa. Dieser Widerspruch kann vielleicht mit einem Satz am besten zusammengefasst werden: Alle wollen mobil telefonieren, aber niemand will Sendeantennen. Die Diskussion zeigt aber auch, dass viele Menschen viel zu wenig über die technischen, rechtlichen und umweltrelevanten Aspekte des Mobilfunks Bescheid wissen.

Einwirkung durch Funkwellen

Diese sind in der ÖNORM R 23-1 und in einer EU-Ratsempfehlung vom 12. Juli 1999 (1999/519/EG) zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber den elektromagnetischen Feldern im Bereich von 0 Hertz bis 300 Gigahertz enthalten. Vereinfacht dargestellt betragen die Grenzwerte für die Immission auf den Menschen (die Einwirkung) durch Funkwellen bei GSM 4,5 W/m2 für den 900-Megahertz-Bereich und 9 W/m2 für den 1800-Megahertz-Bereich. Für die dritte Mobilfunkgeneration, UMTS, die im Bereich von 2100-Megahertz arbeitet, gilt ein Grenzwert von 10 W/m². Beide Normen sind nicht unmittelbar bindend, aber als Grundlage für die Behörde zur Beurteilung eines Grenzwertes heranzuziehen.

Zur Beurteilung der Frage nach der Gesundheitsgefährdung durch Funkwellen ist primär das Bundesministerium für Finanzen, für den allgemeinen Gesundheitsschutz das Bundesministerium für Gesundheit berufen. Die Fragen der Grenzwerte können letztendlich nur in einem eigenen Bundesgesetz über einheitliche Grenzwerte bei nicht-ionisierenden Strahlen, das für das gesamte Funkfrequenzspektrum und auch andere Quellen elektromagnetischer Felder gilt, gelöst werden. Daher sind die Ergebnisse der derzeit laufenden wissenschaftlichen Langzeituntersuchungen abzuwarten, auf deren Grundlage eine Evaluierung der bestehenden Grenzwerte erfolgen wird.