Zulassung als CBAM-Anmelder (ab 2025)
Seit April 2025 kann jeder Einführer oder indirekte Zollvertreter einen Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder stellen. Ab 1. Jänner 2026 ist die Einfuhr von CBAM unterworfenen Waren in das Zollgebiet der EU nicht ohne eine vorherige Antragstellung auf Zulassung und dementsprechende Zulassung möglich.
Letzte Aktualisierung: 4. April 2025