Finanzministerium legt Zahlen zum Konsolidierungsbedarf vor Auf Grundlage der neu übermittelten informellen Daten der Europäischen Kommission wurden im Finanzministerium die konkreten Konsolidierungszahlen errechnet
Die Grundlage für die Errechnung des Konsolidierungsbedarfs durch das Finanzministerium bilden die von der Europäischen Kommission übermittelten informellen Daten und Informationen. Die relevanten Daten zur Errechnung der konkreten Volumina durch die Expertinnen und Experten des Finanzministeriums liegen nun vor und wurden im Laufe des Wochenendes berechnet.
Betroffene EU-Mitgliedsstaaten, die einen Referenzpfad vorgegeben bekommen, haben die Möglichkeit, zwischen einem vier- oder siebenjährigen Konsolidierungspfad zu wählen. Die Entscheidung, welche der beiden Varianten gewählt wird, obliegt der zukünftigen Bundesregierung.
Auf Basis der nun verfügbaren Datengrundlage zur Berechnungsmethode sowie der Budgetprognose der Europäischen Kommission ergeben sich für die kommenden Jahre jährlich folgende strukturelle Einsparungserfordernisse.
Jahr | 4-Jahres-Pfad ohne ÜD-V | 7-Jahres-Pfad ohne ÜD-V |
2025 | 6,3 Mrd. € | 6,3 Mrd. € |
2026 | 6,1 Mrd. € | 2,4 Mrd. € |
2027 | 5,7 Mrd. € | 1,6 Mrd. € |
2028 | 6 Mrd. € | 1,8 Mrd. € |
2029 | - | 1,9 Mrd. € |
2030 | - | 2 Mrd. € |
2031 | - | 2,1 Mrd. € |
Für den 4-jährigen Referenzpfad ohne EU-Defizitverfahren ergibt sich ein Gesamtkonsolidierungsbedarf von insgesamt 24,1 Milliarden Euro. Bei dem 7-jährigen Referenzpfad ohne EU-Defizitverfahren ergibt sich bis 2028, für 4 Jahre, ein Einsparungsvolumen von 12,1 Milliarden Euro und insgesamt bis zum Ende der Laufzeit ein Gesamtkonsolidierungsbedarf von 18,1 Milliarden Euro.
„Als Finanzminister ist es selbstverständlich mein Anspruch, die gesetzlichen Vorgaben in Gestalt der EU-Fiskalregeln einzuhalten und damit die Einleitung eines EU-Defizitverfahren gegen Österreich zu verhindern. Auf Grundlage der Daten der Europäischen Kommission haben die Expertinnen und Experten des Finanzministeriums nun den konkreten Einsparungsbedarf für die möglichen Szenarien des Referenzpfads ausgerechnet. Entscheidet man sich für den kürzeren 4-jährigen Pfad ergibt sich ein Gesamtkonsolidierungsvolumen von 24,1 Milliarden Euro bis 2028. Beim 7-jährigen Pfad ergibt sich bis 2028 ein Konsolidierungsbedarf von insgesamt 12,1 Mrd. € und bis 2031 ein Konsolidierungsbedarf von insgesamt 18,1 Milliarden Euro. Durch die zeitliche Streckung würde der 7-Jahres-Pfad mehr finanziellen Handlungsspielraum für Maßnahmen abseits der reinen Budgetkonsolidierung ermöglichen. So könnten etwa leichter konjunkturelle Impulse gesetzt werden, die gerade im Lichte der derzeit schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage in Europa für Österreich sinnvoll wären.“ so Finanzminister Gunter Mayr.
Zur Veranschaulichung der Größenordnungen lassen sich folgende Schlüsse ziehen:
Der Wegfall des Klimabonus würde die jährlichen Ausgaben um rund 2 Milliarden Euro reduzieren. Eine Abschaffung der Bildungskarenz könnte rund 650 Millionen Euro einsparen, und ein Absenken der Förderquote auf den EU-Durchschnitt würde sogar zu Einsparungen in Höhe von rund 3 Milliarden Euro führen.
Weiterer Fahrplan
Bis Mitte Jänner kann der Europäischen Kommission ein von den Regierungsverhandlerinnen und –verhandlern abgestimmtes Maßnahmenpaket übermittelt werden, das eine Senkung des Budget-Defizits im Jahr 2025 auf unter 3% skizziert. Sollten diese Maßnahmen für die Europäische Kommission plausibel sein, kann sie von der Einleitung eines EU-Defizitverfahrens gegen Österreich absehen. Sollte es hingegen zu einer Einleitung eines EU-Defizitverfahrens gegen Österreich kommen, führte das naturgemäß zu anderen Einsparungserfordernissen.
Im Falle der Einleitung eines solchen EU-Defizitverfahrens gegen Österreich könnte ebenfalls zwischen einem 4- oder einem 7-jährigen Referenzpfad gewählt werden. Der 4-jährige Referenzpfad mit EU-Defizitverfahren würde zwar geringere Einsparungen (bis 2028 14,8 Mrd. €) erfordern, als jener ohne EU-Defizitverfahren (bis 2028 24,1 Mrd. €), allerdings würde der 7-jährige Pfad mit EU-Defizitverfahren (bis 2031 18,4 Mrd. €) um rund 300 Millionen Euro mehr an Einsparungen erfordern, als jener ohne EU-Defizitverfahren (bis 2031 18,1 Mrd. €).