Betrugsbekämpfung
Aufgaben der Betrugsbekämpfung
Betrugsbekämpfung im Verständnis des Bundesministeriums für Finanzen bedeutet die Sicherung der finanziellen Interessen der Republik Österreich und der Europäischen Union. Mit dieser Definition alleine sind die Aufgaben der Betrugsbekämpfung noch nicht vollständig abgedeckt. Auch der Schutz der redlichen Wirtschaft und der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Schutz der Umwelt und Artenvielfalt gehören zum Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Finanzen und daher im weitesten Sinne auch zur Betrugsbekämpfung.
Schutz der finanziellen Interessen der Republik Österreich
Strategisches Ziel des Bundesministeriums für Finanzen ist die Sicherung stabiler Finanzen, um die Aufgaben der öffentlichen Hand auch in Zukunft erfüllen zu können. Jede Handlung von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, die sich gegen diesen Grundsatz richtet und damit die Staatseinnahmen ungerechtfertigt vermindert, ist Gegenstand der Betrugsbekämpfung.
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Die Republik Österreich hat mit ihrem Beitritt zur Europäischen Union auch die Verpflichtung übernommen, für die ordnungsgemäße Erhebung der EU-Eigenmittel und die widmungsgemäße Verwendung von Fördermitteln zu sorgen.
Schutz der redlichen Wirtschaft
Jede Form der gezielten Abgabenverkürzung bietet einem Unternehmen die Möglichkeit, seine Waren oder Dienstleistungen günstiger als die Konkurrenz anzubieten. Durch Schwarzverkauf, Nichtentrichtung von lohn- und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben oder illegale Einfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren treten illegale Unternehmen in direkte Konkurrenz zu ganzen Berufsgruppen und bewirken neben beträchtlichem Abgabenentfall auch massive Umsatzeinbußen bei diesen Berufsgruppen.
Konsumentenschutz
Konsumentinnen und Konsumenten müssen die Sicherheit haben, dass die erworbene Markenware dem vom Markeninhaber versprochenen Qualitätsstandard und Gewährleistungen entspricht. Markeninhaberinnen und Markeninhaber haben einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre Marke und ihr geistiges Eigentum vor Fälschungen und illegalen Handlungen fremder Unternehmen geschützt werden.
Stärkung der Abgabenmoral
Die Grundausrichtung des Prinzips der Tax Compliance besteht im partnerschaftlichen Verhältnis zwischen der Abgabenbehörde und den Bürgerinnen und Bürgern, welche freiwillig ihre abgabenrechtlichen Verpflichtungen erfüllen, sowie in effektiven Maßnahmen zur Herstellung der Steuergerechtigkeit gegenüber jenen, die das nicht tun – Betrugsbekämpfung in Form von Steueraufsicht, Prüfung und Kontrolle.
Umweltschutz und Schutz der Artenvielfalt
Untersagt und unter Strafe gestellt ist der Handel mit aufgrund internationaler Abkommen geschützten lebenden Tieren und Pflanzen. Der Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Finanzen umfasst auch Umweltschutzagenden in Form der Vollziehung des Altlastensanierungsgesetzes (ALSAG). Mit der Aufdeckung illegaler Deponien und illegaler Schutt- und Abfallablagerungen wird ein wertvoller Beitrag zum Schutz der Umwelt geleistet.
Präventivmaßnahmen
Eine erfolgreiche Betrugsbekämpfung kann sich nicht auf die Aufklärung bereits begangener Abgabenverkürzungen und anderer Vergehen beschränken, sondern muss die Verhinderung und Hintanhaltung von Abgabenvergehen zum Ziel haben. Auch durch gezielte Information der Öffentlichkeit lässt sich Betrug eindämmen - mehr Transparenz führt zu weniger Betrug.
Risikomanagement
Interne Risiken betreffen vor allem Lücken in den internen Prozessabläufen, die es Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern ermöglichen, durch unrichtige Erklärungen und Anträge Kontrollen zu unterlaufen und sich dadurch einen steuerlichen Vorteil (geringere Steuerbelastung, ungerechtfertigte Auszahlungen, verspätete Entrichtung von Abgaben) zu verschaffen. Externe Risiken beschäftigen sich konkret mit Verhaltensweisen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, die darauf gerichtet sind, den Abgabenanspruch des Staates zu schmälern oder durch betrügerisches Handeln ungerechtfertigte Auszahlungen zu Lasten des Budgets zu erzielen.
Bekämpfung der Steuerkriminalität - Die Zehn Zentralen Grundsätze
Dies ist der erste umfassende Referenzrahmen zur Bekämpfung von Steuerstraftaten. In ihm werden 10 zentrale Grundsätze vorgestellt und die juristischen, strategischen, administrativen und operativen Aspekte des Vorgehens gegen Steuerstraftaten thematisiert. Ausgearbeitet wurde der Referenzrahmen von der OECD Task Force Steuerkriminalität und andere Straftaten (TFTC). Er beruht auf der Erfahrung der Mitglieder der TFTC und auf zusätzlichen Erhebungsdaten aus 31 Staaten. Der Referenzrahmen verdeutlicht, dass Staaten in aller Welt den Kampf gegen Steuerkriminalität aktiv führen. Die Staaten verfügen über umfangreiche Rechtsvorschriften, mit denen Steuerdelikte unter Strafe gestellt werden, und sie können empfindliche Strafen verhängen, darunter längere Freiheitsstrafen, beträchtliche Bußgelder, Vermögenseinziehung und eine Reihe anderer Sanktionen. Die Staaten verfügen im Allgemeinen über eine breite Palette an Ermittlungs- und Vollstreckungsbefugnissen sowie über Zugriff auf sachdienliche Informationen und Erkenntnisse. Die Rechte von Tatverdächtigen werden nahezu universell gleich verstanden und in Gesetzen festgelegt.
- Behandlung von Steuerdelikten als Straftatbestand
- Aufstellung einer wirksamen Strategie zur Bekämpfung von Steuerstraftaten
- Ausreichende Ermittlungsbefugnisse
- Wirksame Befugnisse zum Einfrieren, zur Beschlagnahme und zur Einziehung von Vermögenswerten
- Organisationsstruktur mit klaren Zuständigkeiten
- Angemessene Ressourcen für steuerstrafrechtliche Ermittlungen
- Einstufung von Steuerstraftaten als Vortaten zur Geldwäsche
- Einrichtung eines effektiven Rahmens für die innerstaatliche behördenübergreifende Zusammenarbeit
- Gewährleistung von Mechanismen zur internationalen Zusammenarbeit
- Schutz der Rechte von Verdächtigen
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