Nationale Themen und Initiativen
Der freie Kapital- und Zahlungsverkehr ist eine der vier Grundfreiheiten in der Europäischen Union. Mit der Bankenunion und der Kapitalmarktunion werden somit die wesentlichen Rahmenbedingungen für den Finanzmarkt durch die Europäische Union mittels Richtlinien und unmittelbar anwendbaren Verordnungen vorgegeben. Daneben gilt es aber auch nationale Besonderheiten zu berücksichtigen, spezielle österreichische Bedürfnisse abzudecken oder auch innerstaatliche Organe mit der Besorgung bestimmter Aufgaben zu betrauen.
Abschlussprüferaufsichtsbehörde
Mit 1. Oktober 2016 hat die neue Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) ihre behördliche Tätigkeit aufgenommen und ersetzt damit den Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen (AeQ) und die Qualitätskontrollbehörde (QKB) als Aufsichtsbehörde für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften.
Rechtsgrundlage für die neu geschaffene Abschlussprüferaufsichtsbehörde ist das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG, BGBl. I Nr. 83/2016. Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde ist eine weisungsfreie und unabhängige Behörde, die der Aufsicht des Bundesministers für Finanzen untersteht.
Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde hat gem. § 52 Abs. 1 APAG ein öffentliches Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die über eine aufrechte Bescheinigung verfügen, zu führen.
Adresse und Ansprechpersonen:
Abschlussprüferaufsichtsbehörde
Brucknerstraße 8/6
1040 Wien
Telefon:+43 (0)1 503 12 18
Fax: +43 (0)1 503 12 18 - 99
E-Mail: behoerde@apab.gv.at
Homepage: www.apab.gv.at
Finanzmarktstabilitätsgremium
Makroprudenzielle Aufsicht als richtige und wichtige Lehre aus der Finanzkrise
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat am 8. September 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Zusammenarbeit in makroprudenziellen Fragen und die Förderung der Finanzmarktstabilität. Die konstituierende Sitzung fand unter Teilnahme von Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) statt. Das FMSG tagt zumindest viermal jährlich.
Was ist makroprudenzielle Aufsicht?
Die makroprudenzielle Aufsicht identifiziert und analysiert vorausschauend Risiken für die Stabilität des österreichischen Finanzsystems. Dazu gehören neben zyklischen und strukturellen Risiken auch grundlegende Fragen im Zusammenhang mit Anreizproblemen im Finanzsystem. Der makroprudenziellen Aufsicht stehen konkrete Instrumente zur Verfügung, um potenziellen Gefährdungen der Stabilität des Finanzsystems entgegenzuwirken. Beispielsweise können Banken zusätzliche Kapitalpuffer vorgeschrieben werden, wenn von diesen Banken ein Risiko einer schwerwiegenden Störung im Finanzsystem ausgeht. Die Schaffung der makroprudenziellen Aufsicht ist eine richtige und wichtige Lehre aus der Finanzkrise.
Aufgaben des Finanzmarktstabilitätsgremiums
Das FMSG wurde als zentrales Willensbildungsforum zur Umsetzung der makroprudenziellen Aufsicht in Österreich etabliert. Das FMSG erörtert auf der Grundlage des Expertenwissens der vertretenen Institutionen finanzmarktstabilitätsrelevante Themen und kann Empfehlungen an die FMA oder Risikohinweise abgeben.
Zusammensetzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
Vorsitzende des FMSG ist Dr.in Nadine Wiedermann-Ondrej, MIM(CEMS), Leiterin der Gruppe Finanzmarktlegistik im Bundesministerium für Finanzen; als stellvertretender Vorsitzender fungiert Dr. Alfred Katterl, Abteilungsleiter Allgemeine Wirtschaftspolitik. Als stellvertretende Mitglieder sind Mag.a Sigrid Part, Leiterin der Abteilung Bankenrecht, und Mag.a Karin Fischer nominiert. Seitens des Fiskalrats nehmen der Vorsitzende Univ.-Prof. Mag. Dr. Christoph Badelt sowie Dr.in Elisabeth Springler als Mitglieder teil. Ihre Stellvertreter sind Rektor Mag. Dr. Peter Riedler und SC Mag. Harald Waiglein. Die FMA wird von Vorstand Dipl.-Kfm. Dr. Eduard Müller vertreten, als Ersatzmitglied fungiert Vorstand Mag. Helmut Ettl. Von der OeNB wurden Vize-Gouverneur Univ.-Prof. MMag. Dr. Gottfried Haber als Mitglied und Priv.-Doz. Mag. Dr. Markus Schwaiger, Direktor der Hauptabteilung Finanzmarktstabilität und Bankenprüfung, als stellvertretendes Mitglied entsandt.
Österreichische Bundesfinanzierungsagentur
Die Aufgabe der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) besteht in der Verwaltung und Koordination der Finanz- und sonstigen Bundesschulden, in der Kassenverwaltung des Bundes, sowie im Liquiditäts- und Schuldenportfoliomanagement der Länder und einiger Rechtsträger des Bundes.