Zulassung als CBAM-Anmelder (ab 2025)
Ab 1. Jänner 2025 kann jeder Einführer oder indirekte Zollvertreter einen Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder zustellen. Ab 1. Jänner 2026 ist die Einfuhr von CBAM unterworfenen Waren in das Zollgebiet der EU nicht ohne eine vorherige Antragstellung auf Zulassung und dementsprechende Zulassung möglich.
Hinweis
Der Beschluss des notwendigen Durchführungsrechtsakts zur Zulassung als CBAM Anmelder verzögert sich auf EU-Ebene. Deshalb gibt es derzeit noch keine Rechtsgrundlage, um den Zulassungsprozess zu starten. Ein Antrag auf Zulassung als CBAM Anmelder kann derzeit NOCH NICHT gestellt werden. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten (Newsletter, Webseite etc.). Zudem planen wir auch, Leitfäden zum Zulassungsprozess bereitzustellen, sobald eine Antragstellung möglich ist.