Alle Präferenzmaßnahmen der EU ermöglichen es den EU Ausführern Präferenznachweise ohne Wertgrenzen und ohne Mitwirkung der Zollbehörde selbst auszustellen (sogenannte „Selbstzertifizierung“).
Die Lieferantenerklärung ist eine Erklärung, mit der der Lieferant Angaben über die Eigenschaft von Waren hinsichtlich der Präferenzursprungsregeln der Union macht.
Ursprungsauskünfte, egal ob sie den präferenziellen oder den nichtpräferenziellen Warenursprung betreffen, können in rechtsunverbindlicher Form oder als verbindliche Auskünfte erfolgen.