Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (Klein-Autobusse)
Bei Personen- und Kombinationskraftwagen kann grundsätzlich (mit Ausnahmen) keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Für bestimmte Kraftfahrzeuge (Fiskal-Lkw) besteht die Möglichkeit Vorsteuer geltend zu machen, wenn sie entsprechend einer dazu ergangenen Verordnung als Kleinlastkraft-, Kasten- und Pritschenwagen oder Klein-Autobus eingestuft sind.