Kosten bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges
Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges müssen verschiedene Gebühren und Kostenersätze entrichtet werden. Hier finden Sie nähere Informationen dazu.
Zulassung
Die Zulassung ist die behördliche Registrierung (Anmeldung) eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers. Das Fahrzeug darf erst nach der Zulassung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden. Hier finden Sie Informationen zur Normverbrauchsabgabe, die fällig wird, wenn ein Kraftfahrzeug in Österreich an Kunden geliefert wird, oder zum ersten Mal zum Verkehr in Österreich zugelassen wird (Import, Übersiedlung).
Gebühren
Für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges fallen folgende Gebühren an:
- Gebühr gemäß § 14 TP 15 Gebührengesetz
Für Bescheinigungen (Zulassungsschein), die von einer gemäß § 40a KFG in der jeweils geltenden Fassung eingerichteten Zulassungsstelle aus Anlass der Zulassung zum Verkehr über die erfolgte Zulassung ausgestellt werden, muss eine Gebühr in Höhe von 119,80 Euro entrichtet werden.- Mit dieser Pauschalgebühr sind alle Kosten im Zusammenhang mit der Zulassung (z.B. auch die Abmeldung des Kfz oder Kosten im Zusammenhang mit dem Verlust der Zulassungsbescheinigung) abgegolten.
Weitere Kosten
Darüber hinaus fallen weitere Kosten an:
- Kostenersatz gemäß § 40b Abs 7 KFG
Die Zulassungsstellen sind berechtigt, für die Vornahme der Zulassung, einen Kostenersatz bis zu einer Höhe von 60,80 Euro (seit 3. April 2023 BGBl. II Nr. 78/2023) einzuheben. Dieser Betrag ist entsprechend der Regelung des § 40b Abs 8 KFG valorisiert. - Kosten für die Abfrage aus dem Zentralen Melderegister, für die Begutachtungsplakette, die Kennzeichentafeln oder für den Scheckkartenzulassungsschein. Näheres dazu erfahren sie auf www.österreich.gv.at (Kfz-Zulassung).