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Abgangszollstelle
ist die Zollstelle, die die Zollanmeldung für die Überführung der Waren in ein Versandverfahren annimmt und bei der der Versand beginnt (Art. 1 Nr. 13 UZK-DelVO).
ist die Zollstelle, die die Zollanmeldung für die Überführung der Waren in ein Versandverfahren annimmt und bei der der Versand beginnt (Art. 1 Nr. 13 UZK-DelVO).