EORI-Registrierung
Was ist die EORI-Nummer?
EORI steht für 'Economic Operators Registration and Identification'. Sie dient der EU-weiten, einheitlichen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten. Die zugehörige Verordnung (EG) Nr. 952/2013 wurde am 9.10.2013 erlassen und am 10.10.2013 im Amtsblatt der EU (ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013, S. 1 - Zollkodex der Union - UZK) veröffentlicht.
Wozu benötige ich eine EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer
- dient zur eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen in ihren Beziehungen zu den Zollbehörden;
- ist in allen Kontakten (Anträge im Zollverfahren, Zollanmeldungen, Berufungen und dergleichen) der Wirtschaftsbeteiligten und anderer Personen mit den Zollbehörden (auch in anderen Mitgliedstaaten) zu verwenden;
- wird auch beim Informationsaustausch mit anderen Zollbehörden und anderen Behörden verwendet.
Wer muss sich registrieren?
- Wirtschaftsbeteiligten, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auch Tätigkeiten ausüben (auch passiv), die unter die Bestimmungen des Zollrechts fallen (zB: als Importeur, Exporteur, Anmelder, Bewilligungsinhaber im Zollverfahren und dergleichen), und die ihren Firmensitz im Zollgebiet der Gemeinschaft (im konkreten Fall in Österreich) haben, müssen sich registrieren, damit ihnen eine EORI-Nummer zugewiesen wird;
- Wirtschaftsbeteiligten, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auch Tätigkeiten ausüben (auch passiv), die unter die Bestimmungen des Zollrechts fallen (zB: als Importeur, Exporteur, Anmelder, Bewilligungsinhaber im Zollverfahren und dergleichen), und die ihren Firmensitz außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft haben, können sich registrieren, damit ihnen eine EORI-Nummer zugewiesen wird;
- Andere Personen als Wirtschaftsbeteiligte (zB: Privatpersonen) müssen sich bei der österreichischen Zollverwaltung registrieren lassen, sofern eine solche Registrierung aufgrund der Rechtsvorschriften der Union (zB: CBAM-Verordnung, VO (EU) 2023/956) oder der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats erforderlich ist, damit ihnen eine EORI-Nummer zugewiesen werden kann.
- Achtung: Die Vertretung durch berufsmäßige Parteienvertretung ist seit 8.8.2024 über das USP möglich!
Hinweise:
- Für jeden Wirtschaftsbeteiligten bzw. für jede Privatperson wird nur eine einzige EORI-Nummer vergeben, die in weiterer Folge vom Wirtschaftsbeteiligten und erforderlichenfalls auch von Niederlassungen des Wirtschaftsbeteiligten oder von einer Privatperson innerhalb der gesamten Europäischen Union zu verwenden ist;
- Es wird darauf hingewiesen, dass eine EORI-Nummer nicht zwingend für den Empfang einer Paketsendung erforderlich ist, wenn keine Waren enthalten sind, welche unter die vorstehend genannte CBAM-Verordnung fallen.
EORI-Registrierungsprozess
Seit 6.Juni 2024 erfolgt die EORI-Registrierung als Selbstregistrierung über das 'Portal Zoll/Customs Decisions Austria' der österreichischen Zollverwaltung.
Für bestehende EORI-Registrierungen gibt es keinen Handlungsbedarf - sie sind weiterhin gültig! Eine Änderung muss über das 'Portal Zoll/Customs Decisions Austria' vorgenommen werden.
Nachfolgend finden Sie eine konkrete Anwendungshilfe zur neuen EORI Registrierung (PDF, 1 MB).
Hinweise:
- Für juristische Personen erfolgt der Zugang zum 'Portal Zoll/Customs Decisions Austria' über das Unternehmensserviceportal (USP).
- Als natürliche Person (inklusive Einzelunternehmen) erhalten Sie Zugriff auf das 'Portal Zoll/Customs Decisions Austria' via FinanzOnline (FON).
- Wir empfehlen den Einstieg in das 'Portal Zoll/Customs Decisions Austria' für Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer über FinanzOnline (FON).
- Bitte beachten Sie, dass die Registrierung für FinanzOnline einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Daher empfehlen wir Ihnen, die notwendigen Zugänge frühzeitig zu beantragen, um Wartezeiten bei der EORI-Registrierung zu vermeiden.
Detaillierte Informationen zum Zugriff auf das 'Portal Zoll/Customs Decisions Austria' finden Sie unter dem folgenden Link:
FAQ Portal Zoll/CDA
Kontakt für Auskünfte zur EORI-Registrierung
Das Competence Center Kundenadministration steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.
- Öffnungszeiten: Mo–Do: 07.30–15.30 Uhr, Fr: 07.30–13.30 Uhr
- Telefon: +43 (0) 50 233-737
- E-Mail: cc-kundenadministration@bmf.gv.at
Nützliche Links
- FAQ Portal Zoll/CDA
- Leitlinien im Zusammenhang mit dem EORI-System auf der Website der Europäischen Kommission (PDF, 1 MB)
- Anwendungshilfe EORI Registrierung (PDF, 1 MB)
- FinanzOnline (FON) Online-Erstanmeldung
- Anmeldung zu FinanzOnline mit dem Formular FON 1
- Unternehmensservice-Portal
- E-Learning Kurs über EORI auf der Website der Europäischen Kommission
- Rechtliche Grundlagen
- Abfrage von EORI-Nummern