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Pendlerpauschale
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einer Entfernung von mindestens 2 km (Unzumutbarkeitspauschale) bzw. 20 km (Entfernungspauschale) kann das Pendlerpauschale entweder beim Arbeitgeber oder im Wege der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.