Updates
31. Juli 2024 – Auslaufen der Verwendung von Standardwerten in der Übergangsphase
Ab dem CBAM-Bericht für Q3/2024, der bis zum 31. Oktober 2024 abzugeben ist, wird bis zum Ende der Übergangsphase die Verwendung von Standardwerten nicht mehr möglich sein. CBAM-Berichtspflichtige sind verpflichtet, für jede in die EU importierte CBAM-Ware die tatsächlichen Emissionen anzugeben. Nähere Informationen, wie CBAM-Berichtspflichtige vorgehen sollen, wenn die tatsächlichen Emissionsdaten nicht verfügbar bzw. nicht in Erfahrung zu bringen sind, finden Sie im Bereich "THG-Berechnung".
21. März 2024 – Veröffentlichung des BMF Leitfaden zur Erstellung der vierteljährlichen CBAM-Berichte
Dieser Leitfaden dient als Anleitung zur Erstellung eines vierteljährlichen Carbon Border Adjustment Mechanism-Berichts (CBAM-Berichts). Die Erstellung eines CBAM-Berichts wird anhand eines exemplarischen Beispiels (Import von Stahl) veranschaulicht. Den Leitfaden finden Sie im Bereich "Berichtsinhalte".
26. Jänner 2024 – Rekord an CBAM Newsletter Abonnentinnen und Abonnenten
Mittlerweile haben sich mehr als tausend Abonnentinnen und Abonnenten für den CBAM Newsletter angemeldet! Falls Sie ebenfalls Interesse haben, können Sie den CBAM Newsletter unter folgendem Link abonnieren. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Anmeldung einen Bestätigungslink per E-Mail erhalten. Erst wenn Sie auf den Bestätigungslink in der E-Mail geklickt haben, sind Sie für den CBAM Newsletter angemeldet.
23. Jänner 2024 – Informationen zur Freischaltung des "request delayed submission" Buttons ab 01. Februar 2024
Ab 01. Februar 2024 können CBAM-Berichtspflichtige im CBAM Transitional Registry, um eine Verlängerung der Berichtsabgabefrist für den ersten Berichtszeitraum (Q4/2023) ansuchen. Das ist jedoch nur möglich, wenn bis zum 31. Jänner 2024 kein Bericht abgegeben wurde. Nähere Informationen dazu finden Sie im Bereich "Fristen, Berichtsprüfung, Sanktionen".
27. Dezember 2023 – Veröffentlichung der Standardwerte für die Übergangsphase durch die Europäische Kommission
Am 22. Dezember veröffentlichte die Europäische Kommission auf ihrer CBAM-Webseite die Standardwerte für die Übergangsphase. Nähere Informationen zur Verwendung der Standardwerte finden Sie im Bereich "THG-Berechnung".
14. Dezember 2023 – Freischaltung des Zugangsverfahrens für Unternehmen mit USP-Zugang
Seit dem 14. Dezember ist die Freischaltung für Unternehmen mit USP-Zugang zum CBAM-Übergangsregister möglich. Nähere Informationen zum Zugangsverfahren finden Sie im Bereich Online-Plattform.
20. November 2023 – Freischaltung des Zugangsverfahrens für Privatpersonen ohne USP-Zugang
Seit dem 20. November ist die Freischaltung für Privatpersonen ohne USP-Zugang zum CBAM-Übergangsregister möglich. Nähere Informationen zum Zugangsverfahren finden Sie im Bereich Online-Plattform.
13. November 2023 – Informationsveranstaltung für CBAM-Berichtspflichtige zum CBAM-Übergangsregister
Die Europäische Kommission veranstaltet am 23. November um 14:00 ein Webinar zum CBAM-Übergangsregisters für CBAM-Berichtspflichtige. Das Webinar soll folgende Themen behandeln:
- Präsentation der CBAM-Methodologie anhand von konkreten Case-Studies
- FAQ-Session für CBAM-Berichtspflichtige
- Verteilung von zusätzlichen Hilfmaterialien unter den Teilnehmenden
Die Anmeldung zum Webinar erfolgt über die CBAM-Webseite der Europäischen Kommission.
31. Oktober 2023 – Update der BMF CBAM-Webseite
Im Rahmen des aktuellen Webseite-Updates wurden zusätzliche Informationen zur Verwendung von Standardwerten ("default values") und zur Online-Plattform (CBAM Transitional Registry) bereitgestellt. Zudem wurden kleinere Präzisierungen vorgenommen und der FAQ-Bereich ausgebaut. Darüber hinaus wurden zusätzliche Hinweise über neu veröffentliche Informationen auf der CBAM-Webseite der Europäischen Kommission eingearbeitet (z.B.
E-Learning Modul und Benutzerhandbuch zum CBAM Transitional Registry).
24. Oktober 2023 – Informationsveranstaltung der Europäischen Kommission zum CBAM-Übergangsregister
Die Europäische Kommission veranstaltet am 27. Oktober um 10:00 ein Webinar zum CBAM-Übergangsregisters. Das Webinar soll folgende Themen behandeln:
- Allgemeine kurze Einführung in das Thema CBAM
- Informationen zum CBAM-Übergangsregister
- Wie man auf das CBAM-Übergangsregister zugreift
- Demo des CBAM-Berichtsformulars zum Ausfüllen
03. Oktober 2023 – Update der CBAM-Webseite der Europäischen Kommission
Auf der CBAM-Webseite der Europäischen Kommission wurden weiterführende Hilfsmaterialien veröffentlicht. Neu sind unter anderem:
- sektorspezifische Factsheets,
- CBAM Checkliste für Einführer und
- Links zu den aufgezeichneten sektorspezifischen Webinaren zum Nachsehen.
Außerdem wurde uns von der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass weitere sektorspezifische Seminare für die Erstellung der CBAM-Berichte und der Abgabe der Berichte auf der Online-Plattform für Mitte Oktober geplant sind. Sobald diesbezüglich nähere Informationen zur Verfügung stehen, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.
25. September 2023 – Update der BMF CBAM-Webseite
Das aktuelle Webseite-Update deckt insbesondere Informationen des Durchführungsrechtaktes betreffend der CBAM-Übergangsphase ab und stellt zusätzliche Hilfsmaterialien und Detailinformationen für den Start von CBAM bereit. Neu sind unter anderem:
- der „CBAM-Quickguide“, der Sie anhand von 10 Fragen durch CBAM führt,
- die „Startcheckliste“ als Vorbereitung auf den Start von CBAM mit 1. Oktober,
- eine Einführung zur „THG-Berechnung“ für CBAM-Waren und
- ein Bereich mit häufig gestellten Fragen rund um CBAM (FAQs).
22. September 2023 - Veröffentlichung des ins Deutsche übersetzen Implementing Acts (Durchführungsrechtsakt) für die Übergangsphase
Am 15. September 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission die deutsche Fassung des Durchführungsrechtakts für die Übergangsphase samt den dazugehörigen Anhängen auf ihrer Webseite.
17. August 2023 - Veröffentlichung des Implementing Act für die Übergangsphase
Am 17. August 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission den Implementing Act und zahlreiche Guidance Dokumente für die Übergangsphase auf ihrer Webseite. Außerdem wurde das Onlineangebot der Europäischen Kommission ausgeweitet.
Zusätzlich dazu kündigte die Europäische Kommission auf ihrer Webseite an, im September und Oktober sechs sektorspezifische Webinare (Eisen & Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom, Wasserstoff) zum Thema CBAM abzuhalten. Die Registrierung zu den einzelnen Webinaren erfolgt über die Website der Europäischen Kommission.
13. Juni 2023 – Start der Public Consultation zum Implementing Act für die Übergangsphase
Am 13. Juni 2023 wurde ein Entwurf des Durchführungsrechtsakts zum Art. 35 der CBAM-VO veröffentlicht. Dieser betrifft die Regelungen in der Übergangsphase, insbesondere die Berichtspflichten, Verhängung von Sanktionen durch die national zuständige Behörde, Details zur Berechnung der THG-Emissionen (inkl. möglicher Vereinfachungen in der Anfangsphase), Informationen über IT-Systeme und weitere Details zum Vollzug von CBAM.
Den Entwurf finden Sie unter folgender Webadresse: Have your Say (Entwurf Durchführungsrechtsakt zu Art. 35)
Bis zum 11. Juli 2023 besteht auf oben genannter Website auch die Möglichkeit Kommentare zum Entwurf des Durchführungsrechtsakts abzugeben.
17. Mai 2023 - CBAM-VO in Kraft getreten
Am 16. Mai 2023 wurde die Verordnung zur Einführung eines CO2-Grenzausgleichsystems im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist mit 17. Mai 2023 in Kraft getreten. Erste Informationen in englischer Sprache bereitgestellt von der Europäischen Kommission finden Sie unter: Erstinformation (EK).