Elektrizitätsabgabe

Der Elektrizitätsabgabe unterliegen die Lieferung von elektrischer Energie im Steuergebiet (ausgenommen an Elektrizitätsunternehmen und sonstige Wiederverkäufer zur Weiterlieferung), der Verbrauch von elektrischer Energie durch Elektrizitätsunternehmen sowie der Verbrauch von selbst hergestellter oder in das Steuergebiet verbrachter elektrischer Energie. Die Abgabe ist selbst zu berechnen und (grundsätzlich) bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständigen Finanzamt anzumelden. Abgabenschuldner ist grundsätzlich der Lieferant der elektrischen Energie, im Falle des Verbrauchs von elektrischer Energie durch Elektrizitätsunternehmen bzw. des Verbrauchs von selbst hergestellter oder nach Österreich verbrachter elektrischer Energie, der Verbraucher.

Weiterführende Informationen

Bundesgesetz, mit dem eine Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie eingeführt wird (Elektrizitätsabgabegesetz)

Elektrizitätsabgabe (USP)

Steuerliche Aspekte bei Photovoltaikanlagen von Privatpersonen

Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2023