Internationaler Vergleich
Die Bewertung der in Österreich verbindlich geltenden Grenzwerte wurde von der internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) vorgenommen.
Die in Österreich verbindlich geltenden Grenzwerte für Mobilfunkimmissionen sind nicht willkürlich festgelegt, sondern basieren auf der Bewertung aller wissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesem Thema. Diese Bewertung wurde von der internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) vorgenommen. Auf diesen Ergebnissen basieren die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP, die auch von der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG vom 12. Juli 1999 aufgenommen wurden. Dieser auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mitgetragenen Empfehlung haben sich neben Österreich die meisten europäischen Länder angeschlossen, das heißt die in Österreich geltenden Grenzwerte stützen sich auf einen breiten internationalen Konsens. Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, die geltenden Grenzwerte einzuhalten und werden darin von den Fernmeldebehörden überwacht.
Die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet, dass von den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Bevölkerung ausgehen. Die Grenzwerte bilden darüber hinaus die Basis für die Berechnung des jeweiligen Sicherheitsabstandes um eine Antenne herum. Außerhalb dieses Sicherheitsabstandes ist garantiert, dass die elektromagnetische Leistungsflussdichte immer unterhalb des Grenzwertes bleibt. Dadurch ist sichergestellt, dass Personen auch bei dauerhaftem Aufenthalt in diesem Bereich keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen erleiden.
Europäische Union
Von der Europäischen Union wurden weitere Richtlinien erlassen, die sich mittelbar oder unmittelbar mit dem Thema elektromagnetische Felder und Mobilfunk beschäftigen. In der Richtlinie 2014/53/EU des europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG (Radio Equipment Directive, RED) wurde ein regulatorischer Rahmen für Radio- und Telekommunikationsausrüstungen in der Europäischen Union festgelegt. Diese müssen bestimmten grundlegenden Erfordernissen entsprechen, so sind unter anderem Interferenzen zu vermeiden und die effektive Nutzung des Funkfrequenzspektrums zu gewährleisten. In der Richtlinie selbst sind keine technischen Standards spezifiziert, stattdessen wird Bezug auf allgemeine wesentliche Bestimmungen genommen. Alle Geräte müssen den Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltverträglichkeitsbestimmungen der Europäischen Union entsprechen. Dabei wird auf Richtlinien verwiesen, die sich direkt mit diesen Themen beschäftigen, zum Beispiel die Richtlinie 2014/35/EUbetreffend elektrische Betriebsmittel und Sicherheit, die Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur CE-Kennzeichnung und die Richtlinie Richtlinie 2014/30/EU auf dem Gebiet der elektromagnetischen Verträglichkeit.
Mit den Richtlinien über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat die Europäische Union die Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer festgelegt, die zum Beispiel auch für Arbeiten in der Nähe von Mobilfunkstationen gültig sind. In der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG sind die grundlegenden Bestimmungen über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit enthalten. Die Richtlinie 89/654/EWG befasst sich mit der Sicherheit am Arbeitsplatz, die Richtlinie 89/656/EWG enthält Bestimmungen über persönliche Schutzausrüstungen und in der Richtlinie 2009/104/EG sind die Vorschriften bei der Benutzung von Arbeitsmittel enthalten.
Mobilfunkgrenzwerte im internationalen Vergleich
So wie in Österreich gibt es auch in vielen anderen Staaten Regelungen für die erlaubte Höhe hochfrequenter elektromagnetischer Felder, wie sie auch im Mobilfunk verwendet werden. Diese Grenzwerte orientieren sich überwiegend an den Empfehlungen der Internationale Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung. Den Grenzwertempfehlungen der ICNIRP hat sich auch die Europäische Union im Rahmen der Empfehlung des Rates der EU 1999/519/EG vom 12. Juli 1999 angeschlossen. Die meisten Staaten der Europäischen Union wie beispielsweise Deutschland, Irland, die Niederlande, Portugal, Großbritannien und Schweden sind der EU-Ratsempfehlung bei der Festlegung der national gültigen Grenzwerte für den Mobilfunk gefolgt. Auch in der Schweiz gelten grundsätzlich die von ICNIRP, EU und auch von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Werte, dort gelten lediglich an so genannten „Orten mit empfindlicher Nutzung“ niedrigere Anlagengrenzwerte, die ungefähr um den Faktor 100 unter den Grenzwerten liegen. Davon abweichend wurden z.B. in Italien oder Belgien noch niedrigere Grenzwerte festgelegt, wobei es auch hier wieder Sonderregelungen gibt. So gelten z.B. in Italien in Gebäuden, wo sich Menschen länger als vier Stunden aufhalten „valori di attenzione“ (Vorsichts-Werte), die um eine Größenordnung unter den Grenzwerten liegen. In der belgischen Region Wallonien wurden, abweichend vom übrigen Belgien, die Grenzwerte auf 24 Milliwatt festgesetzt. Außerhalb Europas wurden die ICNIRP-Grenzwertempfehlungen etwa in Südkorea, Israel, Singapur oder Südafrika berücksichtigt. Die Mobilfunkgrenzwerte in den USA, Kanada und Taiwan orientieren sich dagegen an den Empfehlungen des IEEE (Institute of Electrical and Electronics Engineers). Die IEEE-Grenzwerte bewegen sich jedoch in vergleichbarer Höhe wie die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP.