Finanzpolizei deckte Fälle von Schwarzarbeit auf Frequency- und Coldplay-Konzerten auf
Nachdem es im Vorjahr auf dem Frequency-Festival zu massiven Verfehlungen im Bereich Security kam und zahlreiche Mitarbeiter angesichts der Kontrolle der Finanzpolizei flüchteten, setzte die Finanzpolizei heuer erneut eine Schwerpunktaktion an. Obwohl es diesmal zu weniger Verfehlungen kam, wurden wieder mehrere Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt. Auch rund um die Coldplay-Konzerte in Wien wurden Kontrollen durchgeführt, bei denen ebenso Verstöße festgestellt wurden.
„Nach den Erfahrungen des Vorjahres hat die Finanzpolizei auch diesmal Kontrollen durchgeführt. Sie musste feststellen, dass es zahlreiche Unternehmen noch immer nicht so genau mit den Anmeldungen ihrer Angestellten nehmen. Wer sich nicht an die Regeln hält, verzerrt den Wettbewerb zulasten der ehrlichen Wirtschaftstreibenden. Daher sind solche Schwerpunktaktionen wichtig und werden auch in Zukunft stattfinden, um für Fairness und Ordnung zu sorgen“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Frequency-Festival: Schwarzarbeit und 270.000 Euro Forderungspfändungen
Beim Frequency-Festival wurden an drei Tagen Mitte August 174 Dienstnehmer aus der Security-, Gastro- und Reinigungsbranche kontrolliert, ebenso Angestellte beim Bühnenaufbau. In 18 Fällen lagen Verstöße nach dem ASVG vor, diese Personen waren also gar nicht oder nicht korrekt angemeldet. In vier Fällen besteht zudem der Verdacht des Lohndumpings. Auch die verpflichtenden Arbeitszeitaufzeichnungen wurden von den Securityfirmen praktisch nicht geführt. Darüber hinaus trieb die Finanzpolizei mehr als 270.000 Euro an Forderungspfändungen ein.
Coldplay-Konzert: Schwarzarbeit und fehlende Registrierkassen
Im Rahmen der Coldplay-Konzerte führten die Finanzbediensteten ebenso Schwerpunktkontrollen durch, nun liegen die ersten Zahlen vor: Insgesamt wurden 154 Personen (hauptsächlich aus der Security-Branche) kontrolliert, dabei konnten vorerst elf Verstöße nach dem ASVG und eine Übertretung nach dem Ausländer-Beschäftigungsgesetz festgestellt werden. In vielen Fällen gibt es hier allerdings noch Ermittlungen, die Zahl der Verstöße kann somit noch steigen.
Bei einem Unternehmen wurde ein Abgabenrückstand in Höhe von 4.000 Euro eingetrieben, in einem anderen Fall besteht der Verdacht auf ein Scheinunternehmen, dem noch nachgegangen wird. Bei mobilen „Bauchladenverkäufern“ wurden fehlende Registrierkassen festgestellt und dementsprechend Anzeigen erstellt.
Einige der kontrollierten Beschäftigten beziehen zusätzlich auch Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Mindestsicherung, daher ergingen auch einige Kontrollmitteilungen an das AMS. In all diesen Fällen besteht der Verdacht auf Übertretungen der Meldepflichten des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und möglicherweise könnte hier deshalb auch Sozialleistungsbetrug vorliegen.