Zoll zog heuer bereits 3.662 illegale Feuerwerkskörper aus dem Verkehr Warnung vor illegaler Pyrotechnik: Sicherheit geht auch an Silvester vor, hohe Strafen

Der Jahreswechsel rückt näher und ein Feuerwerk ist für viele ein fester Bestandteil der Feierlichkeiten. Das Zollamt Österreich warnt jedoch eindringlich vor der Nutzung illegaler Pyrotechnik: Diese stellt nicht nur ein erhebliches Verletzungsrisiko dar, sondern verstößt auch gegen geltendes Recht.

Im Vorjahr wurden in 67 Aufgriffen insgesamt 143 Packungen mit 4.189 Stück an Pyrotechnik sichergestellt. Heuer wurden bis zum 9. Dezember 2024 im Rahmen von Zollkontrollen bereits 33 Aufgriffe illegaler Feuerwerkskörper verzeichnet. Dabei konnten 67 Packungen mit insgesamt 3.662 Feuerwerkskörpern sichergestellt werden. Besonders auffällig war die große Menge an Feuerwerkskörpern ohne jegliche Kennzeichnung – allein 9 Packungen mit 1.530 Stück fielen in diese Kategorie.

Die gefährlichsten Produkte, Feuerwerkskörper der Kategorie F4, die nur von Personen mit entsprechender Fachkunde verwendet werden dürfen, machten 33 Packungen mit 233 Stück aus. Die Kategorie F3, ebenfalls für den privaten Gebrauch verboten, war mit 18 Packungen und 1.470 Stück ebenfalls stark vertreten. Zusätzlich wurden 4 Packungen der Kategorie F2 (287 Stück), 3 Packungen der Kategorie P1 (50 Stück) und 92 Stück der Kategorie T1 beschlagnahmt.

Finanzminister Gunter Mayr betont: „Illegale Pyrotechnik birgt massive Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit. Jedes Jahr gibt es etliche Verletzte und oft sogar Todesfälle. Verzichten Sie darauf und schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen. Nutzen Sie die legalen Angebote und starten Sie unbeschwert und unverletzt in das neue Jahr.“

Strafen bis zu 10.000 Euro und sechs Wochen Gefängnis

Die Zöllnerinnen und Zöllner führen regelmäßig mobile Schwerpunkteinsätze durch, um illegale Feuerwerkskörper aus dem Verkehr zu ziehen, die aus anderen Mitgliedsstaaten der EU bzw. aus einem Drittland nach Österreich gebracht wurden. „Nach dem Pyrotechnikgesetz unterliegen der Besitz und die Einfuhr von Feuerwerkskörpern strengen Vorschriften. Insbesondere Produkte ohne Kennzeichnung oder aus unautorisierten Quellen stellen ein hohes Risiko für den Konsumenten dar und sind in Österreich verboten“, erklärt die Vorständin des Zollamts Österreich, Heike Fetka-Blüthner.

Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz können auch drastische Konsequenzen haben, wenn niemand zu Schaden kommt: Neben der Beschlagnahmung drohen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu sechs Wochen für Erzeuger oder Händler, die die Bestimmungen über das Inverkehrbringen missachten.