Überwachungsplan Informationen zum Überwachungsplan (Monitoring Plan)

Grundsätzliches

Der Überwachungsplan ist Teil des Antrags auf Erteilung der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen und dient als „Handbuch“, um die Überwachungsmethodiken höchstmöglich detailliert, vollständig und transparent zu beschreiben.

Die zuständige Behörde wird dadurch in die Lage versetzt, rasch einen Überblick über die Überwachungstätigkeiten des beaufsichtigten Unternehmens zu erlangen. Der Überwachungsplan enthält die Kriterien, nach denen der Emissionsbericht des beaufsichtigten Unternehmens zu beurteilen ist.

Die typischen Bestandteile sind je nach den entsprechenden Gegebenheiten des beaufsichtigten Unternehmens folgende: 

•    Datenerfassung (Zählerdaten, Rechnungen, etc.), 
•    Probennahme, 
•    Laboranalysen, 
•    Wartung und Kalibrierung von Messgeräten, 
•    Beschreibung der verwendeten Berechnungen, 
•    Formeln, 
•    Software, 
•    Methoden zur Identifizierung der CRF-Kategorien von Endverbrauchern, 
•    Kontrollaktivitäten, 
•    Datenarchivierung, 
•    regelmäßige Identifizierung von Verbesserungsmöglichkeiten
•    usw.

Hinweis:
Der Überwachungsplan ist Teil des Antrags auf Erteilung einer Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen, welcher verpflichtet über das Nationale Emissionshandels Informationssystem (NEIS) online einzubringen ist. 
Von der zuständigen Behörde wurde die von der Europäischen Union vorgegebene Vorlage des Überwachungsplans im Sinne der Benutzerfreundlichkeit stark vereinfacht und als Onlinemasken im NEIS implementiert. 

Details zum Überwachungsplan

Einzelne Komponenten des Überwachungsplans

Erstellung des Überwachungsplans