Schrittweise Einführung und gesamter Compliance Zyklus
Die folgende Grafik skizziert die schrittweise Einführung in der Implementierungsphase und der anschließenden Bepreisungsphase:
- Ab 1. Jänner 2025 dürfen nur mehr Brennstoffe von Handelsteilnehmern in den steuerrechtlich freien Verkehr gebracht werden, sofern sie über eine Genehmigung gemäß § 37 Emissionshandelsgesetz 2011 (EZG 2011) verfügen.
- Bis 30. April 2025 haben Handelsteilnehmer ihre historischen Daten (die ihnen zugerechneten Emissionen) des Jahres 2024 im Rahmen einer Emissionsmeldung an die zuständige Behörde im NEIS zu berichten.
- Ab dem Jahr 2025 müssen Handelsteilnehmer, die ihnen zugerechneten Emissionen überwachen und jährlich bis 30. April des Folgejahres über die Emissionen berichten.
- Ab dem Jahr 2026 hat die Berichterstattung auf Basis von verifizierten Emissionen zu erfolgen.
- Ab dem Jahr 2028 (erstmalig für Emissionen aus dem Jahr 2027) müssen Handelsteilnehmer jährlich bis 31. Mai Zertifikate für die ihnen zuzurechnenden Emissionen des Vorjahres abgeben.
Der Compliance Zyklus beschreibt den vollumfänglichen jährlichen Prozess der Überwachung, Berichterstattung, Überprüfung, der Abgabe von Zertifikaten und des Verfahrens der zuständigen Behörde für die Annahme der Emissionsmeldungen.
Handelsteilnehmer sind verpflichtet, die Emissionen des gesamten Jahres zu überwachen. Bis zum 30. April des Folgejahres müssen Handelsteilnehmer eine von einer unabhängigen Prüfeinrichtung verifizierte Emissionsmeldung dem AnEH als zuständige Behörde vorlegen. Für die Emissionen sind entsprechende Zertifikate abzugeben.