Entlastungsrechner des Finanzministeriums: Persönliche Steuerentlastung für 2025 jetzt berechnen -  Abschaffung der kalten Progression wirkt bmf.gv.at/entlastungsrechner zeigt Bürgerinnen und Bürgern individuelle Entlastung für 2025, in Summe 2 Mrd. Euro Entlastung im neuen Jahr

Ab sofort steht auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter bmf.gv.at/entlastungsrechner der aktualisierte Entlastungsrechner zur Verfügung. Dieses wichtige Instrument bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, auf Knopfdruck ihre individuelle Steuerentlastung durch die Abschaffung der kalten Progression für das Jahr 2025 zu berechnen.

Die individuelle Entlastung kann im Rechner mit der Eingabe des persönlichen Brutto- oder Nettoeinkommens ermittelt werden.

„Ich ermutige jede Steuerzahlerin und jeden Steuerzahler, sich die persönliche Steuerentlastung vom Rechner des Finanzministeriums vorrechnen zu lassen. Mit der Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass den Bürgerinnen und Bürgern am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto bleibt. Der Entlastungsrechner macht das in Zahlen für jede und jeden persönlich greifbar“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Abschaffung der kalten Progression entlastet 2025 um 2 Milliarden Euro

Seit der Abschaffung der kalten Progression zum 1. Jänner 2023 wird den Bürgerinnen und Bürgern die schleichende Steuererhöhung, die durch die Inflation entsteht, ausgeglichen. Außerdem werden Sozial- und Familienleistungen, wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag ebenfalls jährlich valorisiert.

Die Inflationsrate, die für das Jahr 2025 zur Abgeltung der kalten Progression herangezogen wird, beträgt 5,0 % und basiert auf dem Durchschnitt der Inflationsraten von Juli 2023 bis Juni 2024. Insgesamt werden die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Abschaffung der kalten Progression im Jahr 2025 um rund 2 Milliarden Euro entlastet.

Der Entlastungsrechner zeigt transparent, wie sich diese Maßnahme positiv auf das Nettoeinkommen der einzelnen Bürgerinnen und Bürger auswirkt.

Durch die Abschaffung der kalten Progression werden die Tarifgrenzen, ab denen jeweils ein höherer Steuersatz wirkt und die wesentlichen Absetzbeträge jedes Jahr angehoben.

Neben diesen allgemeinen Maßnahmen hat die Bundesregierung Schwerpunkte gesetzt, durch die im Jahr 2025 Leistungsträgerinnen und Leistungsträger und Familien mit geringen Einkommen besonders profitieren. Dazu zählen beispielsweise die Anhebung der Tagesgelder und der Nächtigungsgelder, die Erhöhung des Kilometergeldes und des Kostenersatzes für öffentliche Verkehrsmittel, die Anhebung der Kleinunternehmergrenze und die Einführung des Kinderzuschlags für Familien mit niedrigem Einkommen. So werden gezielt ökonomische und soziale Ziele adressiert. Diese Maßnahmen sind nicht alle im Entlastungsrechner abbildbar und erhöhen daher die angegebene Entlastung im Einzelfall noch zusätzlich.

Beispielhaft sorgt die Abschaffung der kalten Progression für das Jahr 2025 für folgende Entlastungen:

  • Angestellte mit einem monatlichen Bruttogehalt iHv 4.150 Euro:

335 Euro (Anhebung Tarifgrenzen und Absetzbeträge; im Rechner nicht abgebildete Tages-, Nächtigungs- oder Kilometergelder können die Entlastung weiter erhöhen)

  • Alleinerziehender Angestellter mit einem monatlichen Bruttogehalt iHv 1.700 Euro und 1 Kind:

811 Euro (Anhebung Absetzbeträge und Kinderzuschlag)

  • Pensionistin mit einer monatlichen Bruttopension iHv 2.100 Euro:

331 Euro (Anhebung Tarifgrenzen und Absetzbeträge)