Zoll Korridorverkehr Vorarlberg

Zur Vereinfachung sowie zur Beschleunigung des grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehrs zwischen der Schweiz bzw. dem Fürstentum Liechtenstein und Österreich wird ein Korridorverkehr in beiden Richtungen implementiert.

Zoll Korridorverkehr Vorarlberg

Vorrangiges Ziel des Zoll Korridorverkehrs Vorarlberg ist eine Verlagerung der Zollabfertigungen von den jeweiligen Grenzzollstellen zu Zugelassenen Warenorten, die im Bundesland Vorarlberg durch AEO-zertifizierte Unternehmen genutzt werden. Die damit einhergehende zollamtliche Überwachung wird durch die Dienstelle West des Zollamts Österreich vollzogen.

Registrierung des Wirtschaftsbeteiligten zum Zoll Korridorverkehr Vorarlberg

Zur Nutzung des Zoll Korridorverkehrs in Vorarlberg ist eine behördliche Registrierung durch das Zollamt Österreich erforderlich. Auf Grundlage eines entsprechenden Antrags mittels Formular wird diese durch die Dienststelle West des Zollamt Österreich ausgestellt.
 

Begriffsbestimmungen

Korridor

Als Korridor wird die Strecke zwischen einer Grenzzollstelle und einem Zugelassenen Warenort in Vorarlberg bezeichnet.

Grenzzollstellen im Zoll Korridorverkehr Vorarlberg

Folgende österreichischen Grenzzollstellen können sowohl im Eingang als auch im Ausgang im Zoll Korridorverkehr Vorarlberg verwendet werden:

  • Zollstelle Höchst
  • Zollstelle Lustenau
  • Zollstelle Hohenems
  • Zollstelle Mäder
  • Zollstelle Meinigen
  • Zollstelle Tisis

Korridormodul

Das Korridormodul ist die IT Lösung, welche den Zoll Korridorverkehr in Vorarlberg verwaltet. Darüber hinaus stellt sie den für den Zoll Korridorverkehr Vorarlberg Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten technische Schnittstellen in Form von elektronischen Nachrichten zur Verfügung.

Korridorvoranmeldung

Der Wirtschaftsbeteiligte initiiert mit einer elektronisch übermittelten Nachricht „Korridorvoranmeldung“ einen neuen Geschäftsfall (Border Transaction) im Korridormodul. Im Falle des Eingangs geschieht dies durch einen Wirtschaftsbeteiligten in der Schweiz/in Liechtenstein, im Falle des Ausgangs durch einen Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg (Österreich).

Border Transaction Number (BTN)

Jeder Geschäftsfall im Korridormodul ist durch eine eindeutige Nummer, die sogenannte Border Transaction Number (BTN), identifiziert. Die BTN ist ein 18-stelliger alphanumerischer Ordnungsbegriff.

Grenzzollstellen Eingangsschein (GZS-ES)

Der Grenzzollstellen Eingangsschein (GZS-ES) ist die als PDF-Datei an den Wirtschaftsbeteiligten in der Schweiz/in Liechtenstein übermittelte Bestätigung über die Eröffnung des Zoll Korridorverkehrs Vorarlberg im Eingang. Dieser ist vom Wirtschaftsbeteiligten in der Schweiz/in Liechtenstein auszudrucken und während des gesamten Transports in Papierform mitzuführen, um bei Kontrollen, an der österreichischen Grenzzollstelle oder am Ziel des Transports (zugelassener Warenort in Vorarlberg) vorgewiesen werden zu können.

Grenzzollstellen Ausgangsschein (GZS-AS)

Der Grenzzollstellen Ausgangsschein (GZS-AS) ist die als PDF-Datei an den Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg übermittelte Bestätigung über die Eröffnung des Zoll Korridorverkehrs Vorarlberg im Ausgang. Dieser ist vom Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg auszudrucken und während des gesamten Transports in Papierform mitzuführen, um bei Kontrollen oder an der österreichischen Grenzzollstelle vorgewiesen werden zu können.

Pilotkorridor

Die Österreichische Zollverwaltung wird in Absprache mit der Schweizer Zollverwaltung im Zuge des Rollouts des Zoll Korridorverkehrs Vorarlberg sogenannte Pilotkorridore definieren (z.B. Grenzzollstelle Mäder / ein ausgewählter dezidierter zugelassener Warenort in Dornbirn). Ausgewählte Wirtschaftsbeteiligte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein und in Österreich werden mit selektierten Transporten die Startphase dementsprechend unterstützen.

Ablaufbeschreibungen

Korridor Eingang (Schweiz/Liechtenstein nach Österreich)

Der Prozessablauf eines Korridorverkehrs im Eingang wird in der untenstehenden Grafik dargestellt:

 

Zoll Korridor Eingang

Erläuterungen zu den einzelnen Prozessschritten:

  1. Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in der Schweiz/in Liechtenstein sendet eine Transportanmeldung (soweit noch nicht vorhanden) an das Schweizer Zoll-IT-System und erhält eine elektronische Nachricht als Antwort.
  2. Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in der Schweiz/in Liechtenstein sendet eine Korridorvoranmeldung (Eingang) „IEATBT01“ an das Korridormodul.
  3. Als Bestätigung der erfolgreichen Korridorvoranmeldung und dem Erstellen eines neuen Geschäftsfalls (Border Transaction) sendet das Korridormodul eine Korridorbestätigung (Eingang) „IEATBT02“ sowie den Grenzzollstellen-Eingangsschein (GZS-ES).
  4. Der Wirtschaftsbeteiligte in der Schweiz/in Liechtenstein druckt den Grenzzollstellen-Eingangsschein (GZS-ES) aus. Dieser wird an den Fahrer des Beförderungsmittels übergeben und dieser fährt zur österreichischen Grenzzollstelle.
  5. Der Grenzübertritt im Eingang wird digital im Korridormodul erfasst.
  6. Das Korridormodul sendet vollautomatisch die elektronische Nachricht Grenzübertrittsbestätigung (Eingang) „IEATBT03“ an das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in der Schweiz/in Liechtenstein.
  7. Das Beförderungsmittel befindet sich im Korridor und fährt unverzüglich zum zugelassenen Warenort.
  8. Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg meldet mittels der elektronischen Nachricht Ankunftsanzeige „IEATBT04“ die Ankunft des Beförderungsmittels am Zugelassenen Warenort bzw. bei der Zollstelle Wolfurt.
  9. Das Korridormodul bestätigt mittels der elektronischen Nachricht Ankunftsbestätigung „IEATBT05“ die Ankunft des Beförderungsmittels und beendet den Geschäftsfall (Border Transaction).
  10. Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg ist ab sofort berechtigt, Zollanmeldungen für die im Korridorverkehr beförderten Waren abzugeben.

Korridor Ausgang (Österreich nach Schweiz/Liechtenstein)

Der Prozessablauf eines Korridorverkehrs im Ausgang wird in der untenstehenden Grafik dargestellt:

Zoll Korridor Ausgang

Erläuterungen zu den einzelnen Prozessschritten:

  1. Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg sendet eine Transportanmeldung (soweit noch nicht vorhanden) an das Schweizer Zoll-IT-System und erhält eine elektronische Nachricht als Antwort.
  2. Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg sendet eine Korridorvoranmeldung (Ausgang) „IEATBT51“ inkl. allfälliger beabsichtigter Dokumentenbestätigungen bei der Grenzzollstelle an das Korridormodul.
  3. Als Bestätigung der erfolgreichen Korridorvoranmeldung und dem Erstellen eines neuen Geschäftsfalls (Border Transaction) sendet das Korridormodul eine Korridorbestätigung (Ausgang) „IEATBT52“ sowie den Grenzzollstellen-Ausgangsschein (GZS-AS).
  4. Der Wirtschaftsbeteiligte in Vorarlberg druckt den Grenzzollstellen-Ausgangsschein (GZS-AS) aus. Dieser wird an den Fahrer des Beförderungsmittels übergeben und dieser fährt zur österreichischen Grenzzollstelle.
  5. Der Grenzübertritt im Ausgang wird digital im Korridormodul erfasst. Vorab werden allfällige Dokumentenbestätigungen bei der Grenzzollstelle durchgeführt.
  6. Das Korridormodul sendet vollautomatisch die elektronische Nachricht Grenzübertrittsbestätigung (Ausgang) „IEATBT53“ an das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg.
  7. Das Korridormodul beendet den Geschäftsfall (Border Transaction). Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg sendet die elektronische Nachricht „Mitteilung tatsächlicher Ausgang“ (EC465 bzw. IE590) für jede im Korridorverkehr beförderte Ausfuhranmeldung.

Stornierung eines Geschäftsfalls im Korridorverkehr

  1. Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten sendet eine Stornierungsnachricht „IEATBT90“ an das Korridormodul.
  2. Als Bestätigung der erfolgreichen Stornierung sendet das Korridormodul eine Stornierungsbestätigung „IEATBT91“ an das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten.

Besondere Hinweise

  • Die Dokumente „Grenzzollstellen Eingangsschein (GZS-ES)“ bzw. „Grenzzollstellen Ausgangsschein (GZS-AS)“ sind beim Transport der Waren immer ausgedruckt in Papierform mitzuführen.
  • Nach erfolgtem Grenzübertritt im Eingang sind die beförderten Waren unmittelbar zum zugelassenen Warenort zu verbringen. Die Ankunftsanzeige ist anschließend unverzüglich an die Zollverwaltung zu übermitteln.

  • Treten bei der Verarbeitung von Nachrichten Fehler auf, insbesondere durch fehlgeschlagene Prüfungen, so wird dies mittels Nachricht „IEATBT99“ vom Korridormodul rückgemeldet. Es ist daher unbedingt erforderlich, die entsprechenden Bestätigungsnachrichten („IEATBT02“, „IEATBT52“, „IEATBT05“, „IEATBT91“) abzuwarten.
  • Eine Stornierung ist nur möglich, solange kein Grenzübertritt vollzogen wurde.
  • Eine zeitgleiche Verwendung eines Kennzeichens eines Beförderungsmittels für mehrere Korridorverkehre in gleicher Richtung (Eingang bzw. Ausgang) ist nicht zulässig, solange der Grenzübertritt nicht vollzogen wurde.

 

Umsetzungsphasen des Zoll Korridorverkehrs Vorarlberg

Testphase für die Wirtschaftsbeteiligten

Gemäß derzeitiger Master-Planung wird zu Beginn des ersten Quartals im Jahr 2024 der Testbetrieb für die IT-Systeme der Wirtschaftsbeteiligten starten, um diese IT-Entwicklungen hinsichtlich der Nachrichtenkommunikation mit dem Korridormodul testen zu können.

Testspezifikationen finden Sie unter LINK https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/Zoll-Korridorverkehr-Vorarlberg/Technische-Spezifikationen-des-Korridormoduls.html

Pilotkorridorphase

In der Pilotkorridorphase, welche voraussichtlich im zweiten Quartal des Jahres 2024 beginnen soll, werden im Zuge des Rollouts durch die Österreichische Zollverwaltung in Absprache mit der Schweizer Zollverwaltung sogenannte Pilotkorridore definiert werden. Ausgewählte Wirtschaftsbeteiligte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein und in Österreich werden mit selektierten Transporten die Startphase dementsprechend unterstützen.

In der Pilotkorridorphase gilt Folgendes:

  • Im Eingang ist der Grenzzollstellen-Eingangsschein (GZS-ES) einem Zollorgan bei der Grenzzollstelle vorzulegen, um den formalen Grenzübertritt zu bestätigen.
  • Im Ausgang ist der Grenzzollstellen-Ausgangsschein (GZS-AS) an der jeweiligen gegenüberliegenden Schweizer/Liechtensteiner Grenzzollstelle abzugeben.

Weitere Pilotkorridore werden im Zuge dieser Phase laufend für weitere Teilnehmer geöffnet.

Die Dauer der Pilotkorridorphase ist maßgeblich von den Erkenntnissen in dieser Phase abhängig und somit aus heutiger Sicht noch nicht festlegbar. Mit Beendigung der Pilotkorridorphase ist der Korridorverkehr für alle für den Korridorverkehr zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in allen Korridoren zugängig.

Im Zuge der zukünftigen Digitalisierung der Grenzzollstellen werden diese nach der Pilotkorridorphase baulich-/infrastrukturellen Maßnahmen unterzogen und in mehreren Phasen umgebaut.

Phase 1

Für eine in der Phase 1 befindliche Grenzzollstelle gilt Folgendes:

  • Im Eingang ist der Grenzzollstellen-Eingangsschein (GZS-ES) einem Zollorgan bei der Grenzzollstelle vorzulegen, um den formalen Grenzübertritt zu bestätigen.
  • Im Ausgang ist der Grenzzollstellen-Ausgangsschein (GZS-AS) an der jeweiligen gegenüberliegenden Schweizer/Liechtensteiner Grenzzollstelle abzugeben.

Phase 2

Für eine in der Phase 2 befindliche Grenzzollstelle gilt Folgendes:

  • Im Eingang ist der Grenzzollstellen-Eingangsschein (GZS-ES) einem Zollorgan beim provisorischen Mittenhochstand an der Grenzzollstelle vorzulegen, um den formalen Grenzübertritt zu bestätigen.
  • Im Ausgang ist der Grenzzollstellen-Ausgangsschein (GZS-AS) einem Zollorgan beim provisorischen Mittenhochstand an der Grenzzollstelle vorzulegen, um den formalen Grenzübertritt zu bestätigen.

Phase 3

Befindet sich eine Grenzzollstelle in der Phase 3, so ist diese mit einer digitalisierten Lösung zur vollautomatischen Erfassung des Grenzübertritts ausgestattet. Dies umfasst u.a. Verkehrsleitkomponenten zur automatischen Kennzeichenerkennung und Klassifizierung des Beförderungsmittels. Das Vorlegen eines Grenzzollstellen-Eingangsschein (GZS-ES) bzw. Grenzzollstellen-Ausgangsschein (GZS-AS) ist nur mehr in Ausnahmefällen erforderlich.

Als Fallback-Szenario (z.B. schlechte Witterungsverhältnisse) stehen dem Lenker des Beförderungsmittels Self-Service-Säulen mit Barcode-Scannern zur Verfügung, welche das Einscannen der Border Transaction Number (BTN) vom Grenzzollstellen-Eingangsschein (GZS-ES) bzw. vom Grenzzollstellen-Ausgangsschein (GZS-AS) ermöglichen.

Kontakt

Für Fragen/Problemen bezüglich Zoll Korridorverkehr Vorarlberg, wenden Sie sich an:

E-Mail: zkvbg-helpdesk@bmf.gv.at

 

Technische Spezifikationen des Korridormoduls