Zoll Korridorverkehr Vorarlberg
Der Zoll Korridorverkehr Vorarlberg dient der Vereinfachung und Beschleunigung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs zwischen der Schweiz bzw. dem Fürstentum Liechtenstein und Österreich. Er ist in beiden Richtungen möglich und sorgt für eine effizientere Zollabwicklung.
Ziel des Zoll Korridorverkehr Vorarlberg
Das Korridor Verfahren Vorarlberg ist eine gemeinsam mit der Schweizer Zollverwaltung erarbeitete Lösung und dient zur Überwachung der von beiden Zollverwaltungen vereinbarten Korridorverkehre.
Das Hauptziel dabei ist die Ablöse des bestehenden papierbasierten Laufzettelverfahrens und die Digitalisierung der Zollprozesse in Vorarlberg.
Verfahren des Zoll Korridorverkehr Vorarlberg
Allgemein
Der Zoll Korridorverkehr Vorarlberg stellt folgende Verfahren zur Verfügung.
- Warenort Korridor – Eingang
- Warenort Korridor – Ausgang
Warenort Korridor - Eingang (Schweiz/Liechtenstein nach Österreich)
Der Warenort Korridor – Eingang dient zur zollrechtlichen Überwachung des Transportes von Waren im gewerblichen Güterverkehr aus der Schweiz bzw. dem Fürstentum Liechtenstein zu den zugelassenen Warenorten in Vorarlberg.
Ein Beförderungsmittel, das für den Warenort Korridor – Eingang angemeldet ist, kann neben Einfuhrwaren auch weitere Waren mitführen, sofern diese in der Voranmeldung angegeben sind und einem der folgenden Zollverfahren unterliegen:
- Ausfuhrabfertigungen CH
- Waren des Versandverfahrens Schweiz
- Waren des eATA Canet Verfahren
Ist die Bestätigung von Dokumenten erforderlich (VUB, EUR1) muss dies zwingend in der Voranmeldung angegeben werden.
Der Prozessablauf eines Warenort Korridors – Eingang wird in der untenstehenden Grafik dargestellt:

Erläuterungen zu den einzelnen Prozessschritten:
- Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in der Schweiz/in Liechtenstein sendet eine Transportanmeldung (soweit noch nicht vorhanden) an das Schweizer Zoll-IT-System und erhält eine elektronische Nachricht als Antwort.
- Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in der Schweiz/in Liechtenstein sendet eine Korridorvoranmeldung (Eingang) „IEATBT01“ inkl. allfälliger beabsichtigter Dokumentenbestätigungen bei der Grenzzollstelle an das Korridormodul.
- Als Bestätigung der erfolgreichen Korridorvoranmeldung und dem Erstellen eines neuen Geschäftsfalls (Border Transaction) sendet das Korridormodul eine Korridorbestätigung (Eingang) „IEATBT02“ sowie den Grenzzollstellen-Eingangsschein (GZS-ES).
- Der Wirtschaftsbeteiligte in der Schweiz/in Liechtenstein druckt den Grenzzollstellen-Eingangsschein (GZS-ES) aus. Dieser wird an den Fahrer des Beförderungsmittels übergeben und dieser fährt zur österreichischen Grenzzollstelle.
- Der Grenzübertritt im Eingang wird digital im Korridormodul erfasst.
- Das Korridormodul sendet die elektronische Nachricht Grenzübertrittsbestätigung (Eingang) „IEATBT03“ an das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in der Schweiz/in Liechtenstein.
- Das Beförderungsmittel befindet sich im Korridor und fährt unverzüglich zum zugelassenen Warenort.
- Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg meldet mittels der elektronischen Nachricht Ankunftsanzeige „IEATBT04“ die Ankunft des Beförderungsmittels am Zugelassenen Warenort bzw. bei der Zollstelle Wolfurt.
- Das Korridormodul bestätigt mittels der elektronischen Nachricht Ankunftsbestätigung „IEATBT05“ die Ankunft des Beförderungsmittels und beendet den Geschäftsfall (Border Transaction).
- Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg ist ab sofort berechtigt, Zollanmeldungen für die im Korridorverkehr beförderten Waren abzugeben.
Warenort Korridor - Ausgang (Österreich nach Schweiz/Liechtenstein)
Der Warenort Korridor – Ausgang dient zur zollrechtlichen Überwachung des Transportes von Waren im gewerblichen Güterverkehr von zugelassenen Warenorten in Vorarlberg in die Schweiz bzw. das Fürstentum Liechtenstein.
Ein Beförderungsmittel, das für den Warenort „Korridor – Ausgang“ angemeldet ist, kann neben Ausfuhrwaren auch weitere Waren mitführen, sofern diese in der Voranmeldung angegeben sind und einem der folgenden Zollverfahren unterliegen:
- Ausfuhrabfertigungen Europäische Union
o Angabe einer MRN
o Angabe einer Rechnung bis zu 1.000 EUR und bis zu 1.000 Kilogramm - Waren des Versandverfahrens Europäische Union
- Waren des eATA Canet Verfahren
Ist die Bestätigung von Dokumenten erforderlich (VUB) muss dies zwingend in der Voranmeldung angegeben werden.
Der Prozessablauf eines Warenort Korridors – Ausgang wird in der untenstehenden Grafik dargestellt:
Erläuterungen zu den einzelnen Prozessschritten:
- Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg sendet eine Transportanmeldung (soweit noch nicht vorhanden) an das Schweizer Zoll-IT-System und erhält eine elektronische Nachricht als Antwort.
- Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg sendet eine Korridorvoranmeldung (Ausgang) „IEATBT51“ inkl. allfälliger beabsichtigter Dokumentenbestätigungen bei der Grenzzollstelle an das Korridormodul.
- Als Bestätigung der erfolgreichen Korridorvoranmeldung und dem Erstellen eines neuen Geschäftsfalls (Border Transaction) sendet das Korridormodul eine Korridorbestätigung (Ausgang) „IEATBT52“ sowie den Grenzzollstellen-Ausgangsschein (GZS-AS).
- Der Wirtschaftsbeteiligte in Vorarlberg druckt den Grenzzollstellen-Ausgangsschein (GZS-AS) aus. Dieser wird an den Fahrer des Beförderungsmittels übergeben und dieser fährt zur österreichischen Grenzzollstelle.
- Der Grenzübertritt im Ausgang wird digital im Korridormodul erfasst. Vorab werden allfällige Dokumentenbestätigungen bei der Grenzzollstelle durchgeführt.
- Das Korridormodul sendet die elektronische Nachricht Grenzübertrittsbestätigung (Ausgang) „IEATBT53“ an das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg.
- Das Korridormodul beendet den Geschäftsfall (Border Transaction). Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg sendet die elektronische Nachricht „Mitteilung tatsächlicher Ausgang“ (IE590) für jede im Korridorverkehr beförderte Ausfuhranmeldung.
Stornierung eines Geschäftsfalls im Korridorverkehr
Die Stornierung eines Geschäftsfalls ist nur möglich, solange kein Grenzübertritt vollzogen wurde.
- Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten sendet eine Stornierungsnachricht „IEATBT90“ an das Korridormodul.
- Als Bestätigung der erfolgreichen Stornierung sendet das Korridormodul eine Stornierungsbestätigung „IEATBT91“ an das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten.
Besondere Hinweise
- Das Beförderungsmittel muss sich im Falle des Warenort Korridor – Ausgang zum Zeitpunkt der Voranmeldung (IEATBT51) am angegebenen Warenort befinden.
- Das Beförderungsmittel muss sich im Falle des Warenort Korridor – Eingang zum Zeitpunkt der Ankunftsanzeige (IEATBT04) am angegebenen Warenort befinden.
- Die Dokumente „Grenzzollstellen – Eingangsschein“ bzw „Grenzzollstellen – Ausgangsschein“ sind beim Transport der Waren immer ausgedruckt in Papierform mitzuführen.
- Nach erfolgtem Grenzübertritt im Warenort Korridor - Eingang sind die beförderten Waren unmittelbar zum zugelassenen Warenort zu verbringen. Die Ankunftsanzeige ist anschließend unverzüglich an die Zollverwaltung zu übermitteln.
- Treten bei der Verarbeitung von Nachrichten Fehler auf, insbesondere durch fehlgeschlagene Prüfungen, so wird dies mittels Nachricht „IEATBT99“ vom Korridormodul rückgemeldet. Es ist daher unbedingt erforderlich, die entsprechenden Bestätigungsnachrichten („IEATBT02“, „IEATBT05“, „IEATBT42“, „IEATBT44“, „IEATBT52“, „IEATBT91“) abzuwarten.
- Eine zeitgleiche Verwendung eines Kennzeichens eines Beförderungsmittels für mehrere Korridorverkehre in gleicher Richtung (Eingang bzw. Ausgang) ist nicht zulässig, solange der Grenzübertritt nicht vollzogen wurde.
Voraussetzungen
Um am Zoll Korridorverkehr Vorarlberg teilnehmen zu können, stellen Sie bitte sicher, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Technische Voraussetzungen
- Webservicekonto (inkl. notwendiger Berechtigung) vorhanden
- Zollsoftware mit Schnittstelle zu AT IT-System (Webservice) vorhanden
https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/Zoll-Korridorverkehr-Vorarlberg/Technische-Spezifikationen-des-Korridormoduls.html - Zollsoftware mit Schnittstelle zu CH IT-System vorhanden
Fachliche Voraussetzungen
- EORI Registrierung vorhanden
- RIN Registrierung (inkl. Zuordnung zum jeweiligen Unternehmen) vorhanden
- Zugelassener Warenort in Vorarlberg vorhanden
- Behördliche Registrierung für den Zoll Korridorverkehr in Vorarlberg (ausgestellt durch Zollamt Österreich Dienststelle West) vorhanden
- AEO Zertifizierung für den Deklaranten, welcher die Ankunftsanzeige im Warenort Korridor - Eingang übermittelt
Glossar
Zugelassene Warenorte
Für das Verfahren sind nur Zugelassene Warenorte in Vorarlberg zulässig.
https://www.bmf.gv.at/services/glossar/z/zugelassener-warenort.html
Grenzzollstellen im Zoll Korridorverkehr Vorarlberg
Folgende österreichischen Grenzzollstellen können für den Grenzübertritt verwendet werden
- Zollstelle Höchst
- Zollstelle Lustenau
- Zollstelle Hohenems
- Zollstelle Mäder
- Zollstelle Meiningen
- Zollstelle Tisis
Korridormodul
Das Korridormodul ist die IT-Lösung, welche den Zoll Korridorverkehr in Vorarlberg verwaltet. Es stellt zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten technische Schnittstellen für elektronische Nachrichten zur Verfügung.
Dokumente im Korridorverkehr
- Grenzzollstellen Eingangsschein (GZS-ES)
Dieses amtliche Dokument bestätigt die Eröffnung des Zoll-Korridorverkehrs Vorarlberg im Eingang. Es wird als PDF-Datei an den Wirtschaftsbeteiligten in der Schweiz oder in Liechtenstein übermittelt. Der Schein muss im Warenort-Korridor – Eingang ausgedruckt und während des gesamten Transports in Papierform mitgeführt werden. Er ist bei Kontrollen, an der österreichischen Grenzzollstelle oder am Ziel des Transports in Vorarlberg vorzuweisen. - Grenzzollstellen Ausgangsschein (GZS-AS)
Dieses amtliche Dokument bestätigt die Eröffnung des Zoll-Korridorverkehrs Vorarlberg im Ausgang. Es wird als PDF-Datei an den Wirtschaftsbeteiligten in Vorarlberg übermittelt. Der Schein muss im Warenort-Korridor – Ausgang ausgedruckt und während des gesamten Transports in Papierform mitgeführt werden. Er ist bei Kontrollen oder an der österreichischen Grenzzollstelle vorzuweisen.
Korridorvoranmeldung
Der Wirtschaftsbeteiligte initiiert mit einer elektronisch übermittelten Nachricht „Korridorvoranmeldung“ einen neuen Geschäftsfall (Border Transaction) im Korridormodul.
- In der Variante Warenort Korridor - Eingang geschieht dies durch einen Wirtschaftsbeteiligten mit einem Firmensitz in der Schweiz/in Liechtenstein.
- In der Variante Warenort Korridor - Ausgang durch einen Wirtschaftsbeteiligten mit einem Firmensitz in der Europäischen Union.
Border Transaction Number (BTN)
Jeder Geschäftsfall im Korridormodul ist durch eine eindeutige Nummer, die sogenannte Border Transaction Number (BTN), identifiziert. Die BTN ist ein 18-stelliger alphanumerischer Ordnungsbegriff.
Korridor
Je nach Verfahren bezeichnet der Begriff "Korridor" die folgende Strecke:
- Warenort Korridor – Eingang: Von der Grenzzollstelle bis zum zugelassenen Warenort.
- Warenort Korridor – Ausgang: Vom zugelassenen Warenort bis zur Grenzzollstelle.
Korridor Briefkasten
Im Rahmen des Grenzübertritts ist der Grenzzollstellen-Ausgangsschein (GZS-AS) bei dafür an den jeweiligen österreichischen Grenzzollstellen eigens vorgesehenen Einrichtungen (z.B. „Korridor Briefkasten“) verpflichtend einzuwerfen bzw. abzugeben:
Kontakt
Für Fragen/Problemen bezüglich Zoll Korridorverkehr Vorarlberg, wenden Sie sich an:
E-Mail: zkvbg-helpdesk@bmf.gv.at