Handy-Wertkartenregistrierung
Mit der am 1. Jänner 2019 in Kraft getretenen, verpflichtenden Registrierung von Wertkarten wurde in Österreich die Identifikationsverordnung umgesetzt. Ab nun müssen sich Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, wie bereits bei Vertragstarifen üblich.
Dabei sind je nach Anbieter und Vertriebsweg verschiedene Identifizierungsverfahren möglich. Die bei einem Kauf in einem Laden oder an einer Kasse häufigste Methode wird wohl die Vorlage eines geeigneten Lichtbildausweises sein. Auch für Bestellungen im Internet gibt es geeignete Verfahren, mit denen der Kauf online abgewickelt werden kann. Die konkreten Identifizierungsverfahren werden somit ähnlich jenen ausfallen, die bei herkömmlichen Mobilfunktarifen bereits im Einsatz sind.
Übergangsfrist bis 1. September 2019
Für bestehende Wertkarten-Kundinnen und Kunden gab es eine Übergangsfrist: Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden, danach wurde bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig. Bestehendes Guthaben kann aber auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden.
Mit dieser Maßnahme unterstützt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) vor allem die wichtigen Bereiche der Kriminalitätsprävention und der Verbrechensaufklärung. Denn wie die Erfahrung zeigt, ermöglicht gerade im Bereich der Wertkarten die gegebene Anonymität häufig Kriminalität und Verbrechen. Terrorvorbereitungen, Drogen- und Menschenhandel oder generell das organisierte Verbrechen hätten es ohne diese schützende Anonymität um ein vielfaches schwerer, unentdeckt und unerkannt zu agieren. Ebenso behindert die bisher fehlende Registrierungspflicht häufig Fahndungserfolge und die vollständige Aufklärung von Verbrechen durch die jeweiligen Behörden.
Weitere Informationen zum Prozedere der Wertkartenregistrierung erfragen Sie bitte bei ihrem jeweiligen Mobilfunkanbieter.