Voraussetzungen für die Bestellung von Betriebsleitern beziehungsweise Betriebsaufsehern
Nach dem Mineralrohstoffgesetz hat die/der Bergbauberechtigte für jeden Bergbaubetrieb eine Betriebsleiterin/einen Betriebsleiter und - bei Erfordernis - für die technische Aufsicht eine Betriebsaufseherin/einen Betriebsaufseher zu bestellen.
Für jeden Bergbaubetrieb dürfen als Betriebsleiterin/Betriebsleiter oder Betriebsaufseherin/Betriebsaufseher nur Personen bestellt werden, die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung
- eine entsprechende Vorbildung (z.B. Studium des Bergwesens an der Montanuniversität Leoben)
- oder bei Fehlen einer solchen die für die Leitung des betreffenden Bergbaubetriebes oder die für die technische Aufsicht erforderlichen theoretischen Kenntnisse,
- eine hinreichend lange praktische Verwendung und
- eine hinreichende Kenntnis von Rechtsvorschriften
aufweisen.
Bei Fehlen einer entsprechenden Vorbildung sind die erforderlichen theoretischen Kenntnisse
- durch Vorlage von Prüfungszeugnissen
- sowie Bestätigungen über den erfolgreich abgeschlossenen Besuch von Kursen und dergleichen
- oder durch eine bestandene Prüfung durch Sachverständige nachzuweisen.
Die Bestellung einer Betriebsleiterin/eines Betriebsleiters muss die/der Bergbauberechtigte dem Bundesministerium für Finanzen (Abteilung VI/6 Bergbau - Technik und Sicherheit, Denisgasse 31, 1200 Wien) bekannt geben. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Bestellung vorgemerkt. Von der Vormerkung wird sowohl die/der Bergbauberechtigte als auch die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter verständigt. Gleiches gilt für Betriebsaufseherinnen und Betriebsaufseher.
Es wird empfohlen, dem Schreiben, mit dem die Bestellung von Betriebsleiterinnen/Betriebsleitern oder Betriebsaufseherinnen/Betriebsaufsehern dem BMF angezeigt wird, auch folgende ausgefüllte "Erhebungsblätter" sowie die dort genannten Unterlagen anzuschließen:
- Erhebungsblatt A1 (Angaben zur/zum Bergbauberechtigten und zum Bergbaubetrieb)
- Erhebungsblatt A2 (Angaben zu den Betriebsstätten)
- Erhebungsblatt C1 (Angaben zur Betriebsleiterin/zum Betriebsleiter)
- Erhebungsblatt C2 (Angaben zur Betriebsaufseherin/zum Betriebsaufseher)
Rechtliche Grundlagen
Verordnung über verantwortliche Personen im Bergbau 2017 (VPB-V 2017)