Access

Das Förderungsprogramm BBA2030: Access strebt die Verfügbarkeit von gigabitfähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden.

Wettbewerbspolitik und Beihilfenkontrolle

Die Wettbewerbspolitik und insbesondere die Beihilfenkontrolle spielen eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Ziele der digitalen Strategie und der Entwicklung einer koordinierten Investitionsstrategie für die Konnektivität. Mit der Beihilfenkontrolle im Breitbandsektor soll sichergestellt werden, dass staatliche Beihilfen zu einer höheren Breitbandverfügbarkeit und -nutzung führen, als dies ohne staatliche Eingriffe der Fall wäre. Gleichzeitig sollen damit höherwertigere und erschwinglichere Dienstleistungen sowie wettbewerbsfördernde Investitionen unterstützt werden. Jegliche staatlichen Eingriffe sollten die Gefahr einer Verdrängung privater Investitionen, einer Beeinträchtigung kommerzieller Investitionsanreize und damit letztlich die Gefahr von dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Wettbewerbsverzerrungen so weit wie möglich begrenzen.

Für den geförderten Breitbandausbau hat die Europäische Kommission im Jahr 2013 die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) erlassen. Diese bildeten die Grundlage für die Vereinbarkeitsprüfung von Beihilfen durch die Europäische Kommission. Die Förderungsmittel zur Unterstützung von Investitionsvorhaben im Rahmen der Initiative Breitband Austria 2030 wurden auf Basis dieser unter SA.63172 (2021/N) notifiziert.

Sonderrichtlinie

Die Sonderrichtlinie Breitband Austria 2030: Access (BBA2030:A) bildet die beihilferechtliche Grundlage zur Förderung. Die geförderte Errichtung von gigabitfähigen Zugangsnetzen soll den Vorleistungsmarkt beleben und den Wettbewerb am Endkundenmarkt gewährleisten. Im Vordergrund steht dabei das Interesse an einer flächendeckenden Versorgung von Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit gigabitfähigen Zugängen und der damit verbundenen Möglichkeit, innovative Dienste zu nutzen. Darüber hinaus steht die Zielerreichung der Initiative Breitband Austria 2030 auch in direktem Zusammenhang mit einer deutlichen Reduktion der Kosten für den Ausbau der gigabitfähigen Kommunikationsinfrastruktur in Österreich.

Bewertungshandbuch

Die von den Förderungswerberinnen bzw. Förderungswerbern im Zuge der Ausschreibungen abgegebenen Förderungsansuchen werden durch das bei der Abwicklungsstelle eingerichtete Bewertungsgremium bewertet. Die Qualitätsbewertung nach den im vorliegenden Bewertungshandbuch beschriebenen Qualitätskriterien gewährleistet die Kompatibilität des Vorhabens mit den Förderungszielen und dient zur Ermittlung der Reihung von Vorhaben. Das Auswahlverfahren muss allen Förderungswerberinnen und Förderungswerbern eine objektive, transparente, gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Behandlung gewährleisten.

Förderungsgebiete

Das Gebiet, für welches Förderungen in Anspruch genommen werden können, wird zum Zeitpunkt der Ausschreibung mittels der Förderkarte verbindlich geografisch festgelegt. Diese wird vom Breitbandbüro im Zuge eines Aufrufs zur Einreichung in geeigneter Form veröffentlicht. Darüber hinaus konsultiert das Breitbandbüro die Zielgebiete von Förderungen zumindest einmal jährlich öffentlich. Im Zuge von Aufrufen zur Einreichung können durch das Breitbandbüro mittels der Förderkarte Priorisierungen vorgenommen werden.

Details zu der Ausschreibung

BBA2030: Access 1. Ausschreibung
Budget 150 000 000,- Euro
Ausschreibungsbeginn 23. März 2022, 12 Uhr
Ausschreibungsende 23. Mai 2022, 12 Uhr
Dokumente

Sonderrichtlinie
Bewertungshandbuch
Web-GIS-Handbuch
Web-GIS-Datenmodell und -Beispieldaten
Planungsleitfaden Breitband
Standardangebot
Publikationsanforderungen

Förderkarte KML
GeoPackage
Top-Up-Förderungen Oberösterreich
Salzburg
Vorarlberg

Teilnahme an der Ausschreibung

Förderungswerberinnen und Förderungswerber können im FFG eCall um eine Bundesförderung ansuchen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der FFG.

Kontakt

Bezeichnung Kontaktdaten Web
Breitbandbüro Team des Breitbandbüros
breitbandbuero@bmf.gv.at
breitbandbuero.gv.at
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) Breitband-Team der FFG:
+43 57755 7500
breitband@ffg.at
ffg.at/breitband