SEPA – der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum
Nach der erfolgreichen Einführung des Euro-Bargeldes wurde sukzessive auch der fragmentierte bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht.
Der Begriff SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden wird. Dieser umfasst neben den 28 EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Monaco, Schweiz und Vatikanstaat und damit rund 520 Millionen Bürgerinnen und Bürger (Liste der teilnehmenden Staaten).
Einen wesentlichen Aspekt des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes stellen die für alle Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer identen SEPA-Formate für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen dar.
Welche Vorteile bringt SEPA?
Mit SEPA können bargeldlose Zahlungen in Euro innerhalb Europas von einem einzigen Konto genauso sicher, effizient und günstig wie bisher auf nationaler Ebene durchgeführt werden.
Konsumentinnen und Konsumenten sowie Unternehmen können so ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über ein Konto bei einem beliebigen Kreditinstitut im SEPA-Raum abwickeln. Dadurch ergeben sich wesentliche Kosteneinsparungspotentiale. Für Unternehmen bietet sich damit die Möglichkeit einer Konzentration der Zahlungsverkehrsabwicklung und einer Vereinfachung des Liquiditätsmanagements.
Was benötige ich für eine SEPA-Überweisung oder eine SEPA-Lastschrift?
Bei SEPA-Zahlungsaufträgen wird der IBAN (International Bank Account Number) verwendet.
Jede IBAN ist einzigartig und enthält eindeutige Informationen über das Land, in dem das Konto gehalten wird, das Kredit- bzw. Zahlungsinstitut sowie die Kontonummer.
Eine österreichische IBAN besteht aus 20 Stellen und ist folgendermaßen aufgebaut:
- AT (ISO-Länderkennzeichen für Österreich),
- 2 Prüfziffern,
- 5-stellige Bankleitzahl,
- 11-stellige Kontonummer (gegebenenfalls auf 11 Stellen durch vorangestellte Nullen ergänzt).
Das bedeutet, dass für den IBAN lediglich das Kürzel AT sowie die zwei Prüfziffern der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer voranzustellen sind. Die Prüfziffern dienen dazu, Fehlüberweisungen zu verhindern, da die Bank schon bei der Entgegennahme des Zahlungsauftrags überprüft, ob das Empfängerkonto wirklich existiert.