Allgemeines zum Pendlerpauschale
Allgemeine Informationen rund um das Pendlerpauschale, von welchen Faktoren es abhängt und wie es funktioniert.
Achtung
Bitte beachten Sie, dass in den Monaten Mai 2022 bis Juni 2023 für die Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro geänderte Werte zu berücksichtigen sind.
Diese finden Sie unten auf dieser Seite unter "Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023".
Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.
Unter gewissen Voraussetzungen besteht zusätzlich ein Anspruch auf das „kleine“ oder „große” Pendlerpauschale.
Tatsächliche Fahrtkosten können nicht geltend gemacht werden.
Bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale steht auch ein Pendlereuro zu.
Das kleine Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung eines Massenverkehrsmittels zumutbar ist.
Entfernung | Betrag/Monat | Jahresbetrag |
---|---|---|
bei mindestens 20 km bis 40 km | 58,00 Euro | 696,00 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 113,00 Euro | 1.356,00 Euro |
bei mehr als 60 km | 168,00 Euro | 2.016,00 Euro |
Das große Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung eines Massenverkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Entfernung | Betrag/Monat | Jahresbetrag |
---|---|---|
bei mindestens 2 km bis 20 km | 31,00 Euro | 372,00 Euro |
bei mehr als 20 km bis 40 km | 123,00 Euro | 1.476,00 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 214,00 Euro | 2.568,00 Euro |
bei mehr als 60 km | 306,00 Euro | 3.672,00 Euro |
Hier finden Sie nähere Informationen zur Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln.
Bei der Ermittlung der Wegstrecke ist maßgeblich, ob die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist oder nicht. Bei Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels sind die Streckenkilometer zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen maßgeblich. Ist die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar, ist die schnellste Straßenverbindung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte heranzuziehen.
Das Pauschale vermindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage und von dieser wird dann die Steuer neu errechnet. Die Steuerersparnis hängt von der Höhe des Grenzsteuersatzes ab.
Der Pendlereuro ist als steuerlicher Absetzbetrag ein Jahresbetrag und wird berechnet, indem die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit "zwei" multipliziert wird. Der Pendlereuro wird pro Jahr gewährt und direkt von der errechneten Steuer abgezogen.
Zur Berücksichtigung des vollen Pendlerpauschales muss der jeweilige Arbeitsweg an mindestens elf Tagen pro Monat zurückgelegt werden. Das Pendlerpauschale steht auch während Urlauben und Krankenständen (die sich nicht über ein ganzes Kalenderjahr erstrecken) zu. Kein Pendlerpauschale steht bei Karenzurlauben jeglicher Art zu.
Auch Teilzeitbeschäftigten, die mindestens an einem Tag pro Woche zu ihrer Arbeitsstätte fahren, steht ein Pendlerpauschale zu. Wird die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte im Kalendermonat an mindestens elf Kalendertagen zurückgelegt, steht das volle Pendlerpauschale zu. Wird die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte an mindestens acht, aber nicht mehr als zehn Kalendertagen im Kalendermonat zurückgelegt, steht das Pendlerpauschale zu zwei Dritteln zu. Wird die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte an mindestens vier, aber nicht mehr als sieben Kalendertagen im Kalendermonat zurückgelegt, steht das Pendlerpauschale zu einem Drittel zu.
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, die ein arbeitgebereigenes Kfz auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen können, steht kein Pendlerpauschale zu.
Während des Jahres können Sie das Pendlerpauschale bei Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber beantragen. Verwenden Sie dazu bitte den Pendlerrechner und drucken Sie nach Eingabe Ihrer Basisdaten das Formular L34EDV aus. Vergewissern Sie sich, ob Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber das Pendlerpauschale ab Beginn Ihrer Beschäftigung bzw. ab Jahresanfang steuerlich berücksichtigt hat.
Wenn Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber das Pendlerpauschale berücksichtigt hat, ist keine Geltendmachung im Wege der Arbeitnehmerveranlagung erforderlich. Wurde das Pendlerpauschale bei der laufenden Lohnverrechnung nicht berücksichtigt, können Sie dieses auch bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Teilen Sie bitte Änderungen des Arbeitsweges umgehend Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber mit.
Sollte sich nachträglich herausstellen, dass Ihre Angaben gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, sind Sie verpflichtet, im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung das Pendlerpauschale zu berichtigen und die Lohnsteuer nachzuzahlen.
Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023
Steht das kleine Pendlerpauschale zu, sind im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 zusätzlich folgende Pauschbeträge zu berücksichtigen.
Entfernung | mehr als 10 Tage/Monat | 8-10 Tage/Monat | 4-7 Tage/Monat |
---|---|---|---|
bei mehr als 20 km bis 40 km | 29,00 Euro/Monat | 19,33 Euro/Monat | 9,67 Euro/Monat |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 56,50 Euro/Monat | 37,67 Euro/Monat | 18,83 Euro/Monat |
bei mehr als 60 km | 84,00 Euro/Monat | 56,00 Euro/Monat | 28,00 Euro/Monat |
Steht das große Pendlerpauschale zu, sind im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 zusätzlich folgende Pauschbeträge zu berücksichtigen.
Entfernung | mehr als 10 Tage/Monat | 8-10 Tage/Monat | 4-7 Tage/Monat |
---|---|---|---|
bei mindestens 2 km bis 20 km | 15,50 Euro/Monat | 10,33 Euro/Monat | 5,17 Euro/Monat |
bei mehr als 20 km bis 40 km | 61,50 Euro/Monat | 41,00 Euro/Monat | 20,50 Euro/Monat |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 107,00 Euro/Monat | 71,33 Euro/Monat | 35,67 Euro/Monat |
bei mehr als 60 km | 153,00 Euro/Monat | 102,00 Euro/Monat | 51,00 Euro/Monat |
Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 steht zusätzlich ein Pendlereuro in Höhe von 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Auch der Pendlereuro ist wie das Pendlerpauschale entsprechend der Anzahl der Fahrten pro Monat anzupassen.
Werte für das Jahr 2022
Volles kleines Pendlerpauschale:
Entfernung | Monatsbetrag Jänner bis April | Monatsbetrag Mai bis Dezember | Jahresbetrag 2022 |
---|---|---|---|
mindestens 20 kmbis 40 km | 58,00 | 87,00 | 928,00 |
mehr als 40 km bis 60 km | 113,00 | 169,50 | 1.808,00 |
mehr als 60 km | 168,00 | 252,00 | 2.688,00 |
Volles großes Pendlerpauschale:
Entfernung | Monatsbetrag Jänner bis April | Monatsbetrag Mai bis Dezember | Jahresbetrag 2022 |
---|---|---|---|
mindestens 2 km bis 20 km | 31,00 | 46,50 | 496,00 |
mindestens 20 kmbis 40 km | 123,00 | 184,50 | 1.968,00 |
mehr als 40 km bis 60 km | 214,00 |
321,00 |
3.424,00 |
mehr als 60 km | 306,00 | 459,00 | 4.896,00 |
Wird die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte im Kalendermonat an mindestens elf Kalendertagen zurückgelegt, steht das volle Pendlerpauschale zu. Wird die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte an mindestens acht, aber nicht mehr als zehn Kalendertagen im Kalendermonat zurückgelegt, steht das Pendlerpauschale zu zwei Dritteln zu. Wird die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte an mindestens vier, aber nicht mehr als sieben Kalendertagen im Kalendermonat zurückgelegt, steht das Pendlerpauschale zu einem Drittel zu.
Werte für das Jahr 2023
Volles kleines Pendlerpauschale:
Entfernung | Monatsbetrag Jänner bis Juni | Monatsbetrag Juli bis Dezember | Jahresbetrag 2023 |
---|---|---|---|
mindestens 20 kmbis 40 km | 87,00 | 58,00 | 870,00 |
mehr als 40 km bis 60 km | 169,50 | 113,00 | 1.695,00 |
mehr als 60 km | 252,00 | 168,00 | 2.520,00 |
Volles großes Pendlerpauschale:
Entfernung | Monatsbetrag Jänner bis Juni | Monatsbetrag Juli bis Dezember | Jahresbetrag 2023 |
---|---|---|---|
mindestens 2 km bis 20 km | 46,50 | 31,00 | 465,00 |
mindestens 20 kmbis 40 km | 184,50 | 123,00 | 1.845,00 |
mehr als 40 km bis 60 km | 321,00 |
214,00 |
3.210,00 |
mehr als 60 km | 459,00 | 306,00 | 4.590,00 |
Wird die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte im Kalendermonat an mindestens elf Kalendertagen zurückgelegt, steht das volle Pendlerpauschale zu. Wird die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte an mindestens acht, aber nicht mehr als zehn Kalendertagen im Kalendermonat zurückgelegt, steht das Pendlerpauschale zu zwei Dritteln zu. Wird die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte an mindestens vier, aber nicht mehr als sieben Kalendertagen im Kalendermonat zurückgelegt, steht das Pendlerpauschale zu einem Drittel zu.
Um den korrekten Jahresbetrag für Pendlerpauschale und Pendlereuro zu ermitteln, können Sie außerdem die Berechnungshilfe L 34a benutzen.
Hinweis
Bis 30. Juni 2021 konnte das Pendlerpauschale vom Arbeitgeber weiterhin gewährt werden, auch wenn Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aufgrund von COVID-19-Kurzarbeit, Telearbeit wegen der COVID-19-Krise bzw. Dienstverhinderungen wegen der COVID-19-Krise nicht zurücklegten. Das gilt auch für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Oktober 2021 beginnen und vor dem 1. Jänner 2022 enden, also für November und Dezember 2021.
Im Zeitraum zwischen 10. März 2020 und 10. Mai 2020 war die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel aufgrund von Sonderfahrplänen im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen nur eingeschränkt möglich. Dadurch waren Pendlerrechnerabfragen in vielen Fällen nicht repräsentativ. Abfragen von 10. März 2020 bis 10. Mai 2020 werden daher nur für diesen Zeitraum anerkannt, wenn auch tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren wurde.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Informationen zur Pendlerförderung sowie im Steuerbuch.