Finanzpolizei: Knapp 9 Mio. Euro an Strafen im ersten Halbjahr beantragt Rückgang bei Schwarzarbeit und illegaler Ausländerbeschäftigung
Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung hat im ersten Halbjahr 2024 bei insgesamt fast 14.000 Kontrollen zahlreiche Delikte aufgedeckt. Dabei wurden rund 9 Mio. Euro an Strafen verhängt, zudem wurden 5,9 Mio. Euro an Abgabenrückständen und rund 610.000 Euro an offenen Finanzstrafen eingebracht.
„Die zielgerichteten Kontrollen der Finanzpolizei sorgen für einen fairen Wettbewerb und schützen die redlichen Unternehmen. Die aktuelle Bilanz zeigt deutlich, dass die gesetzten Maßnahmen Wirkung zeigen und sich das entschlossene Vorgehen gegen Betrug auszahlt“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Rückgang bei Strafanträgen nach Arbeitsmarktkontrollen
Zwischen Jänner und Juni 2024 kontrollierte die Finanzpolizei insgesamt mehr als 30.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei diesen Einsätzen wurden rund 4.000 Strafanträge aufgrund illegaler Beschäftigung nach dem ASVG, dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sowie dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gestellt. Das ist ein Rückgang gegenüber dem Vergleichszeitraum 2023 (ca. 4.300 Strafanträge). Die meisten Verstöße betreffen Wien (1.037), gefolgt von Oberösterreich (623) und Niederösterreich (586).
Auch die Anzahl der illegal beschäftigen EU-Ausländer und Drittstaatsangehörigen ist gesunken: Waren es im ersten Halbjahr 2023 noch über 6.400, so hat sich dieser Wert in diesem Jahr auf rund 4.800 reduziert. In Summe wurden fast 9 Mio. Euro an Geldstrafen beantragt.
Illegales Glücksspiel wird immer weiter zurückgedrängt
Im Bereich des illegalen Glücksspiels setzt sich der zuletzt beobachtete Trend weiter fort: Die Szene wird seit Jahren deutlich zurückgedrängt und dementsprechend mussten im ersten Halbjahr nur noch 962.000 Euro an Strafen beantragt werden, nachdem es im gleichen Zeitraum 2023 noch 2,75 Mio. Euro waren. 51 illegale Glücksspielautomaten wurden in 70 überprüften Betrieben beschlagnahmt (2023: 274 Geräte). Die Hotspots des illegalen Glücksspiels bleiben Oberösterreich, Salzburg und Wien.
Lohndumping und Scheinunternehmen weiterhin problematisch
Im Kampf gegen Lohndumping blieb das Strafvolumen heuer auf hohem Niveau. Nachdem im ersten Halbjahr 2023 über 1,9 Mio. Euro an Strafen beantragt wurden, so waren es in diesem Halbjahr mehr als 2,2 Mio. Euro.
Problematisch bleibt die Entwicklung bei Scheinunternehmen. In diesem Jahr wurden bereits 82 Scheinunternehmen rechtskräftig festgestellt, gegenüber 55 im ersten Halbjahr 2023.
Neues Betrugsbekämpfungsgesetz stärkt Kampf gegen Scheinunternehmen
Das neue, vor Kurzem beschlossene Betrugsbekämpfungsgesetz ermöglicht, künftig noch effektiver gegen die verschiedenen Betrugsszenarien, insbesondere Scheinunternehmen, vorzugehen. Im Fokus stehen die Förderung der Steuergerechtigkeit und die Bekämpfung von Steuerbetrug sowie die Stärkung der Rechtssicherheit und der Schutz der redlichen Wirtschaft vor illegalen und wettbewerbsverzerrenden Handlungen.
Als effektive Maßnahme gegen Scheinunternehmen ist neben weiteren Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz auch eine Sanktion für die Erstellung und Verwendung von Schein- und Deckungsrechnungen normiert. Mit der Einführung dieser neuen Finanzordnungswidrigkeit (und einer vorgesehenen Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro) ist aufgrund der Kurzlebigkeit der meisten Scheinunternehmen und damit einhergehender fehlender Greifbarkeit von Verantwortlichen und Vermögenswerten ein zeitnahes und wirksames Vorgehen gewährleistet.
Ausgewählte Fälle
Die Finanzpolizei stellte bei vier Schwerpunktaktionen im Februar und März in steirischen und Kärntner Skigebieten erhebliche Verstöße fest. Insgesamt wurden 211 Anzeigen erstattet und rund 75.000 Euro an Steuerschulden eingetrieben. Die Verstöße wurden vor allem bei Hotels und Gastronomiebetrieben, aber auch bei Skischulen festgestellt. Kurz darauf wurden auch im Westen Österreichs zahlreiche Delikte im Rahmen von Schwerpunktkontrollen aufgedeckt. Insgesamt 126 Verwaltungsanzeigen und 15 Registrierkassenübertretungen wurden in Tirol und Vorarlberg festgestellt, die betroffenen Betriebe müssen mit Strafen in Höhe von rund 150.000 Euro rechnen.
Vom 18. bis 24. März nahm die Finanzpolizei die Baubranche in einer europäischen Schwerpunktwoche genau unter die Lupe und stellte dabei in Österreich insgesamt 377 Vergehen fest. Neben den dafür gelegten Anzeigen konnten mehr als 500.000 Euro an Steuerrückständen eingetrieben werden. Fünf Personen wurden festgenommen, da sie sich illegal in Österreich aufhielten. Von den dabei festgestellten 377 Verwaltungsübertretungen entfällt der Großteil auf Verstöße nach dem Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungs-Gesetz (LSD-BG). Hier erfolgten 243 Anzeigen aufgrund des Verdachts auf Unterentlohnung oder weil entsprechende Bewilligungen und Nachweise nicht vorgelegt wurden. 94 Arbeiter waren nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet, sechs von ihnen bezogen sogar Arbeitslosengeld.
Ende April kontrollierten Finanzpolizei und Polizei mehrere Betriebe im Rahmen eines Musikfestes in der Stadt Salzburg. Die Bilanz: 45 Beschäftigte wurden kontrolliert und dabei 28 Verwaltungsübertretungen festgestellt. In zwölf Fällen lagen Verstöße gegen das ASVG vor, neun Mal nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, vier Mal wurden Übertretungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz sowie drei Mal nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz festgestellt. Die Finanzpolizei entdeckte zudem auch Verstöße gegen Bestimmungen nach der Bundesabgabenordnung und Finanzordnungswidrigkeiten nach dem Finanzstrafgesetz. Die Polizei stellte zusätzlich zwei Übertretungen des Fremdenpolizeigesetzes fest. Nach der Kontrolle brachte die Finanzpolizei entsprechende Strafanträge und Anzeigen bei den zuständigen Behörden ein, deren beantragte Strafsummen sich auf ca. 45.000 Euro belaufen.
„Auch wenn die Aufgriffe bei Schwarzarbeit rückläufig sind, bleibt die Situation bei der illegalen Beschäftigung insgesamt alarmierend: Neue Betrugsformen der Teilschwarzbeschäftigung mithilfe von Scheinunternehmen führen zu Marktverwerfungen in vielen Sektoren und schädigen legale Unternehmen. Wir legen daher unseren Kontrollschwerpunkt auf diese organisierten Betrugsformen“, so Wilfried Lehner, Leiter der Finanzpolizei.