Tursky: Bundesregierung einigt sich auf Europäische Datenstrategie Durch Ministerratsvorrat wurde die Zuständigkeit für nationale Umsetzung der Europäischen Datenstrategie im BMF gebündelt. Diese ermöglicht einen einfachen und sicheren Datenaustausch über Landesgrenzen hinweg. Ziel ist bessere Datenqualität der Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft mit hochwertigen Daten.
Die Europäische Datenstrategie soll einen Binnenmarkt für Daten festigen sowie eine EU-weite und branchenübergreifende Datenweitergabe zum Nutzen von Unternehmen, Forschenden und öffentlichen Verwaltungen ermöglichen.
„In ganz Europa werden derzeit nur etwa 15 % der bestehenden Daten genutzt. Wie im Digital Austria Act beschlossen, wollen wir die Daten in Österreich und Europa besser einsetzen. Dies spart langfristig Ressourcen und vereinfacht den Koordinationsaufwand enorm, zudem unterstützt es die Entwicklung von künstlicher Intelligenz. Als ersten Datenraum wird jener der Gesundheitsdaten in Angriff genommen. Hier bringen wir uns stark auf europäischer Eben für eine rasche Umsetzung ein. Unser generelles Ziel ist eine hochwertige Datenqualität für die Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“, so Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky.
Mit dem Date Act (DA), dem Data Governance Act (DGA) und der Open Data Richtlinie schafft die Europäische Union die Grundlage für einen standardisierten europäischen Datenaustausch mit dem Ziel, diesen über verschiedene Branchen sowie über Ländergrenzen hinweg zu fördern, um eine bessere Entwicklung von Künstlicher Intelligenz zu ermöglichen. Dafür sollen technische Hindernisse abgebaut und eine sichere Infrastruktur bereitgestellt werden. Die Europäische Datenstrategie ist nur mit einer entsprechenden Data Governance und Strukturen im öffentlichen Sektor umsetzbar. Ein entsprechender MRV wurde im Rahmen des Sommerministerrats am 25. Juli 2023 beschlossen. Das Finanzministerium übernimmt daher ab heute die Koordinierung und nationalen Umsetzung der europäischen Datenstrategie.
Der Data Governance Act wird auch die Einrichtung und Entwicklung gemeinsamer europäischer Datenräume in strategischen Bereichen unterstützen. Dies gilt sowohl für private als auch öffentliche Akteure in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Mobilität, Finanzen, verarbeitende Industrie und öffentliche Verwaltung.
Sichere Datenübertragung zum Schutz der Privatsphäre
Ziel ist der Aufbau und die strukturelle Verankerung eines strategischen und handlungsfähigen Teams für Datenwirtschaft und Datenpolitik im BMF, um den zunehmenden Anforderungen der EU und nationalen Notwendigkeiten nachzukommen. Dieser wird erleichtert, indem Regeln für eine sichere und vertrauenswürdige Datenübertragung geschaffen werden, aber gleichzeitig die Privatsphäre und der Schutz der Daten gewährleistet bleibt. Damit wird das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in die Digitalisierung gestärkt. Zur Bündelung der Ressourcen wird die Zuständigkeit der bundesweiten Datenstrategie und die Umsetzung des DGA in das Finanzministerium übergeführt.
Die europäische Datenstrategie legt fest, dass Daten in verschiedenen Kategorien eingeteilt werden können, wie zum Beispiel personenbezogene Daten, Unternehmensdaten oder öffentliche Daten. Dadurch wird der Datenaustausch über verschiedene Branchen sowie über Ländergrenzen hinweg gefördert. Die österreichische Bundesregierung leistet mit der Datenstrategie – die in den kommenden Monaten im Finanzministerium erarbeitet wird – einen wesentlichen Beitrag für eine bessere Nutzung von Daten, damit diese zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden können.
Österreichs Datenpolitik folgt dabei fünf Grundsätzen:
- Möglichst viele unterschiedliche Akteure sollen Daten nutzen können, um eine breite Wertschöpfung zu gewährleisten.
- Für eine erfolgreiche Nutzung von Daten soll die notwendige Datenkompetenz gesteigert werden.
- Zukunftsweisende rechtliche Grundlagen werden für die Datennutzung für Innovation und Forschung erarbeitet.
- Die Daten sollen in hoher Qualität zur Verfügung stehen. Dies wird durch die notwendigen Standards sichergestellt.
- Datensouveränität und Datenschutz des Einzelnen sind laufend neu zu bewerten.
- Das Prinzip der Datensolidarität stellt sicher, dass Daten für Forschungs- und Gesundheitszwecke genutzt werden können.
„Mit der Umsetzung der europaweit gültigen Datenstrategie gehen wir einen Schritt weiter in eine bequemere, einfachere und sicherere Digitalisierung, ohne auf Datenschutz und Privatsphäre zu verzichten. Der im Sommerministerrat beschlossene MRV legt dafür die rechtliche Grundlage. Damit werden wir langfristig das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Unternehmen in die Digitalisierung weiter stärken“, so Tursky abschließend.