NCTS 5 – Transition Phase (Übergang von NCTS 4 zu NCTS 5)

Information betreffend Ankunftsanzeigen (TR200 bzw. TR220/IE007) während der Übergangsphase

Ankunftsanzeigen durch Zugelassene Empfänger sind während der Übergangsphase von NCTS 4 auf NCTS 5 (ab Go-Live bis voraussichtlich 21.01.2025) wie folgt zu übermitteln:

 

A: Versandverfahren wurde vor Go-Live von NCTS 5 in Österreich eröffnet

  • Übermittlung der TR200/TR220 an e-zoll/NCTS 4
    Übermittlung mit IE007 an NCTS 5 führt zu Fehlermeldung (MRN in NCTS 5 unbekannt)
  • Weitere Abwicklung in e-zoll/NCTS 4

B: Versandverfahren wurde vor Go-Live eröffnet, Ankunft mittels TR200/TR220 wurde vor Umstieg auf NCTS 5 gemeldet

  • Wurde die Ankunft für eine Versandanmeldung (unabhängig davon, in welchem Land das Versandverfahren eröffnet wurde) vor dem Go-Live von NCTS 5 mittels TR200/TR220 in e-zoll/NCTS 4 gemeldet, erfolgt die weitere Abwicklung ebenfalls in e-zoll/NCTS 4.

C: Versandverfahren die nicht in Österreich eröffnet wurden

  • Die Ankunftsanzeige für Versandverfahren, die nicht in Österreich eröffnet wurden, hat ab dem Umstieg auf NCTS 5 AUSNAHMSLOS durch Übermittlung der Nachricht „IE007 - Ankunftsanzeige Wirtschaftsbeteiligter“ in NCTS 5 zu erfolgen.
    Sollten die Daten zu einer Versandanmeldung in NCTS 5 nicht verfügbar sein, da die IE001 (Vorab-Ankunftsanzeige) noch an e-zoll/NCTS 4 geschickt wurde, werden diese unter Anwendung des Umleitungsprozesses (Nachrichten IE002- Anfrage nach Vorab-Ankunftsanzeige sowie IE003- Vorab-Ankunftsanzeige nach Anfrage) in NCTS 5 bereitgestellt.

D: Versandverfahren wurde nach dem Go-Live von NCTS 5 in Österreich eröffnet

  • Für Versandverfahren, die nach dem Go-Live von NCTS 5 in Österreich begonnen wurden und die auch in Österreich beendet werden, ist Ankunftsanzeige mittels Nachricht IE007 in NCTS 5 zu übermitteln