Internationale Einbindung
Nahezu alle EU und OECD Staaten, aber auch Schwellenländer wie China, Indien, Brasilien oder Südafrika verfügen über staatlich unterstützte Exportförderungsverfahren. Das österreichische Verfahren leistet daher einen wichtigen Beitrag, damit die inländische Exportwirtschaft unter fairen Wettbewerbsverhältnissen am internationalen Markt teilnehmen kann. Das österreichische Exportförderungssystem steht im Einklang mit internationalen Vereinbarungen und Verpflichtungen (im OECD- und WTO-Rahmen). Es ist im Rahmen seiner Entgeltgestaltung (Prämiengestaltung) auf Selbsttragung ausgerichtet. Umwelt, soziale Aspekte, Korruptionsbekämpfung sowie "Sustainable Lending"-Prinzipien werden im Einklang mit OECD-Regeln entsprechend berücksichtigt.
Das OECD Arrangement on Officially Supported Export Credits (Export Credit Arrangement) verfolgt das Ziel, faire Wettbewerbsverhältnisse (level playing field) unter den verschiedenen staatlichen Exportkreditsystemen der OECD-Staaten zu gewährleisten und einen Konditionenwettlauf unter staatlich unterstützten Finanzierungsbedingungen für Exporte zu verhindern. Österreich nimmt als EU-Mitgliedstaat am Export Credit Arrangement (Participants' Group) und an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung seiner Bestimmungen im Rahmen der EU internen Koordinationsarbeit teil.
Im Rahmen des OECD Handelskomitees befasst sich die "Working Party on Export Credits and Credit Guarantees" kurz "ECG-Gruppe" mit den Abstimmungen der Exportkreditpolitiken staatlich unterstützter Exportkreditsysteme und mit der Ausarbeitung von OECD Empfehlungen.
Auf EU-Ebene beschäftigt sich die Ratsarbeitsgruppe "Exportkredite" laufend mit der Weiterentwicklung und Harmonisierung des europäischen Ausfuhrförderungsbereiches, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Exportwirtschaft im internationalen Umfeld zu stärken.
In den oben genannten Gremien vertreten Mitarbeiter des BMF die österreichischen Interessen und werden dabei von OeKB Experten unterstützt.
Modernisierung des OECD Arrangements on Officially Supported Export Credits
Nach langjährigen Verhandlungen konnten sich die Teilnehmer (Participants) des Arrangements auf ein Reformpaket einigen, welches seit 15. Juli 2023 in Kraft ist.
Ziel der Modernisierung ist einerseits die flexiblere Gestaltung von Exportfinanzierungen und Exportgarantien, um damit dem zunehmend wirtschaftlich herausfordernden und wettbewerbsintensiven Umfeld besser begegnen zu können. Andererseits sollen durch die Modernisierung zusätzliche Anreize für die Unterstützung eines breiteren Spektrums klimafreundlicher und grüner Transaktionen geschaffen werden. Ermöglicht wird dies durch die Ausweitung der maximalen Laufzeiten, die Flexibilisierung der Rückzahlungsprofile sowie Prämienreduktion bei langen Laufzeiten.
Überdies hinaus wird der Geltungsbereich für das Sektorabkommen "Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Anpassung an Klimawandel sowie Wasserprojekte" um folgende Bereiche erweitert:
- umweltverträgliche Energieerzeugung
- Übertragung, Verteilung und Speicherung von Energie
- sauberer Wasserstoff
- emissionsarme Produktionsprozesse
- emissionsfreier und emissionsarmer Transport
Exportkredite, Umwelt und soziale Aspekte
Die OECD Empfehlung über gemeinsame Ansätze für staatlich unterstützte Exportkredite zur Anwendung von Sozial- und Umweltprüfungen ("Recommendation on Common Approaches for Officially Supported Export Credits and Environmental and Social Due Diligence") bei der Vergabe staatlich unterstützter Exportkredite bezieht sich auf Transaktionen mit Rückzahlungszeiträumen ab zwei Jahren. Die Empfehlung sieht einen Screening-Prozess aller Anträge zur Identifizierung jener Projekte vor, die potentiell nachteilige Auswirkungen auf die Natur oder in sozialer Hinsicht mit sich bringen können. Die Ergebnisse der Prüfungen fließen in die Entscheidungen über Haftungsübernahmen des Bundesministers für Finanzen und die Vergabe staatlich unterstützter Exportkredite ein und führen im Einzelfall zu gezielten Maßnahmen zur Abwendung/Abschwächung der nachteiligen Auswirkungen. Im Rahmen der Bevollmächtigung im Ausfuhrförderungsbereich führt die OeKB im Auftrag des BMF die Prüfungen von Umwelt- und Sozialaspekten durch.
Exportkredite und Korruptionsbekämpfung
Die OECD Empfehlung zur Bekämpfung von Korruption in Verbindung mit staatlich unterstützten Exportkrediten ("Recommendation on Bribery and Officially Supported Export Credits") setzt auf:
- Information von Exportunternehmungen über rechtliche Konsequenzen von Korruption im internationalen Geschäftsbereich
- Vorlage bindender Erklärungen, dass beantragte Geschäfte ohne Korruption abgewickelt werden
- Prüfungen von Ausschlusslisten (Debarment Lists) internationaler und regionaler Entwicklungsbanken
- Offenlegung laufender oder vergangener Gerichts- oder Verwaltungsverfahren wegen Korruptionsverdacht in internationalen Geschäftsbeziehungen
Die OeKB hat im Auftrag des BMF die Umsetzung der OECD Empfehlung vorgenommen. Dabei ist sichergestellt, dass bei Auftreten von Korruptionsverdacht im Exportkreditbereich entsprechende Maßnahmen gesetzt werden.
Sustainable Lending
Die in der ECG-Gruppe beschlossenen "Sustainable Lending"-Prinzipien unterstützen Bemühungen von Weltbank und Internationalem Währungsfonds, einen erneuten übermäßigen Schuldenaufbau von im Rahmen multilateraler Initiativen entschuldeter Länder zu vermeiden.
Investieren im Ausland – Corporate Social Responsibility
Da unternehmerische Verantwortung nicht an den nationalen Grenzen endet, ist das BMF bestrebt, den österreichischen Investoren die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen als Standard für ihre Auslandsaktivitäten näher zu bringen.