Connect
Im Rahmen von BBA2020 Connect werden die einmaligen Errichtungskosten eines Glasfaseranschlusses von öffentlichen Bildungseinrichtungen bzw. KMUs an den nächsten Glasfaser-PoP gefördert.
Sonderrichtlinie zum Connect-Programm
Die Sonderrichtlinie BBA2020 Connect bildet den beihilferechtlichen Rahmen, um die Errichtung eines Glasfaseranschlusses einer öffentlichen Bildungseinrichtung oder eines KMUs zu fördern.
IT-Infrastruktur an Schulen
Die Förderungswerber müssen sicherstellen, dass die IT-Infrastruktur der Schule eine bedarfsgerechte Versorgung der Schülerinnen und Schüler und des Lehrpersonals ermöglicht. Dazu ist für den Ausbau der schulischen IT-Infrastruktur ein konkreter IT-Entwicklungsplan für Schulen (PDF, 480 KB) für den Zeitraum von drei Jahren vorzulegen, der als Bestandteil des Förderungsvertrages verbindlich einzuhalten ist. Die Empfehlung für die Basis IT-Infrastruktur an österreichischen Schulen des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) dient dabei als Orientierungshilfe.