Renten-/Pensions-Rechenbeispiele und Tabellen
Beispiel – Deutscher Brutto-Rentenbezug ab März 2006
Ab März/2006 - deutsche Bruttorente 18.000 Euro (kein volles Jahr)
2007 - jährliche deutsche Bruttorente 24.600 Euro (erstes volles, zwölfmonatiges Jahr)
2008 - jährliche deutsche Bruttorente 24.800 Euro
Der steuerfreie Prozent-Anteil bemisst sich nach dem Rentenantrittsjahr – hier im Beispiel 2006 - und beträgt 48 Prozent – siehe Prozent-Tabelle.
48 % von 18.000= 8.640 Euro
Der steuerfreie Anteil/Betrag 2006 beträgt 8.640 Euro, daher sind 9.360 Euro in Deutschland zu versteuern.
Das erste volle, zwölfmonatige Jahr ist 2007.
48 % von 24.600= 11.808 Euro steuerfreier Betrag. Im Jahr 2007 sind somit 12.792 Euro zu versteuern.
2008: 24.800 Euro abzüglich 11.808 Euro = 12.992 Euro, welche zu versteuern sind.
Somit sind in diesem Beispiel 11.808 Euro, der in Deutschland steuerfrei bleibende Anteil/Betrag, der auch in den Folgejahren von der jeweiligen deutschen Bruttorente abgezogen wird, um den zu versteuernden Betrag zu errechnen.
Der steuerfreie Anteil der deutschen Rente wird immer von jenem Jahr berechnet, indem Sie volle 12 Monate deutsche Rente bezogen haben, mit Wirksamkeit für Folgejahre auf Rentenbezugsdauer.
Der Prozentsatz – siehe Prozent-Tabelle - bezieht sich auf das Jahr, indem Sie erstmals volle 12 Monate deutsche Rente bezogen haben; dieser Betrag bleibt wirksam für die Folgejahre während des Rentenbezugs.
Beispiel – Deutscher Brutto-Rentenbezug ab Juni 2010
Juni 2010 - deutsche Bruttorente 6.250 Euro
2011 – jährliche deutsche Bruttorente 12.600 Euro.
2012 – jährliche deutsche Bruttorente 12.750 Euro
2010 sind in Deutschland von 6.250 Euro 40 % steuerfrei, das sind 2.500 Euro. Steuerpflichtig sind somit in Deutschland 3.750 Euro (6.250-2.500= 3.750).
2011 und in den Folgejahren, also für die gesamte Rentendauer, beträgt der in Deutschland steuerfrei bleibende Anteil/Betrag 5.040 Euro (40 % von 12.600 = 5.040 Euro). In 2011 sind somit in Deutschland 7.560 Euro zu versteuern.
2012: 12.750 Euro abzüglich steuerfreien Betrags von 5.040 Euro= 7.710 Euro sind in Deutschland zu versteuern.
Beispiel – Deutscher Brutto-Rentenbezug ab September 2016
September 2016 – deutsche Bruttorente 1.100 Euro (kein volles Jahr)
2017 – jährliche deutsche Bruttorente 3.800 (erstes volles, zwölfmonatiges Jahr)
2016 – siehe Prozent-Tabelle - 28 % von 1.100 = 308 Euro steuerfreie Anteil/Betrag für 2016. Somit sind in Deutschland 1.100 Euro abzüglich steuerfreien Anteils von 308= 792 Euro zu versteuern.
2017 ist das erste Jahr, indem Sie das gesamte Jahr (zwölf Monate) deutsche Rente bezogen haben, daher ist dieser errechnete Steuerfreibetrag auch in den Folgejahren (gesamte Rentendauer) steuerbegünstigt abziehbar.
2017: 28 % von 3.800= 1.064 Euro Steuerfreier Anteil/Betrag für deutschen Rentenbezug auf Lebenszeit.
2018: Jährliche deutsche Bruttopension abzüglich steuerfreien Betrags von 1.064 Euro
2019: Jährliche deutsche Bruttopension abzüglich steuerfreien Betrags von 1.064 Euro, ergibt den in Deutschland zu versteuernden Rentenbetrag
Der steuerfreie Anteil der deutschen Rente wird immer von jenem Jahr berechnet, indem Sie volle 12 Monate deutsche Rente bezogen haben, mit Wirksamkeit für Folgejahre auf Rentenbezugsdauer.
Der Prozentsatz – siehe Prozent-Tabelle - bezieht sich auf das Jahr, indem Sie erstmals volle 12 Monate deutsche Rente bezogen haben; dieser Betrag bleibt wirksam für die Folgejahre während des Rentenbezugs.
Prozent-Tabellen
Steuerpflichtiger Anteil der Brutto-Rente aus Deutschland und der daraus folgende steuerfreie Anteil
Jahr des Renteneintritts |
Steuerpflichtiger Anteil der deutschen Brutto-Rente in Deutschland |
Steuerfreier Anteil der deutschen Brutto-Rente in Deutschland |
---|---|---|
bis 2005 | 50 % | 50 % |
2006 | 52 % | 48 % |
2007 | 54 % | 46 % |
2008 | 56 % | 44 % |
2009 | 58 % | 42 % |
2010 | 60 % | 40 % |
2011 | 62 % | 38 % |
2012 | 64 % | 36 % |
2013 | 66 % | 34 % |
2014 | 68 % | 32 % |
2015 | 70 % | 30 % |
2016 | 72 % | 28 % |
2017 | 74 % | 26 % |
2018 | 76 % | 24 % |
2019 | 78 % | 22 % |
2020 | 80 % | 20 % |
2021 | 81 % | 19 % |
2022 | 82 % | 18 % |
2023 | 83 % | 17 % |
2024 | 84 % | 16 % |
2025 | 85 % | 15 % |
…. | …. | …. |
2039 | 99 % | 1 % |
2040 | 100 % | 0 % |
Zusammenfassendes Beispiel
Wenn Sie deutsche Rente/Pension ab 09/2016 beziehen,
dann beziehen Sie im Jahr 2017 zum ersten Mal das volle Jahr (volle 12 Monate) deutsche Rente. Wenn Sie in der Tabelle nachlesen, so finden Sie im Jahr 2016 unter „steuerpflichtiger Anteil“ 72 Prozent eingetragen. Wenn Ihre Rente zu 72 Prozent steuerpflichtig ist, dann beträgt Ihr steuerfreier Anteil Ihres Brutto-Rentenbezugs 28 Prozent.
Ihre deutsche Rente aus 2017 wird also nicht mit dem Prozentsatz des Jahres 2017 [74%] besteuert, sondern mit dem Prozentsatz des Jahres Ihres Rentenbeginns, in unserem Beispiel ist das das Jahr 2016.
Unbeschränkte Steuerpflicht – Grundfreibetrag für eine Person
Folgende Grenzbeträge sind für die Möglichkeit eines Antrags zur unbeschränkten Steuerpflicht relevant:
Jahr |
Steuerpflichtige/r 1 Person |
Jahr |
Steuerpflichtige/r 1 Person |
---|---|---|---|
Grundfreibetrag | Grundfreibetrag | ||
2014 | 8.354 | 2020 | 9.408 |
2015 | 8.472 | 2021 | 9.744 |
2016 | 8.652 | 2022 | 10.347 |
2017 | 8.820 | 2023 | 10.908 |
2018 | 9.000 | ||
2019 | 9.168 |
Beispiel
Pensionsantritt 2004: Österreichische Brutto-Sozialversicherungspension im Jahr 2005 10.000 Euro. 50 Prozent davon sind aus Sicht des deutschen Steuerrechts steuerfrei. Daher ergibt sich aus deutscher Sicht nur eine steuerpflichtige Rente von 5.000 Euro. Da der Grenzbetrag von 6.136 Euro nicht überschritten wird, besteht für dieses Jahr die Möglichkeit, in Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht zu beantragen und auch zu bekommen.
Sie können auch in Grenzfällen einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, da es keinerlei negative Auswirkungen für Sie gibt.
Die Entscheidung, über Gewährung oder Ablehnung Ihres Antrags, trifft das zuständige Finanzamt Neubrandenburg.
Unbeschränkte Steuerpflicht – Grundfreibetrag für zwei Personen (Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften)
Jahr |
Zusammenveranlagung 2 Personen |
Jahr |
Zusammenveranlagung 2 Personen |
---|---|---|---|
Grundfreibetrag | Grundfreibetrag | ||
2014 | 16.708 | 2020 | 18.816 |
2015 | 16.944 | 2021 | 19.488 |
2016 | 17.304 | 2022 | 20.694 |
2017 | 17.640 | 2023 | 21.816 |
2018 | 18.000 | ||
2019 | 18.336 |
Eine detaillierte Erklärung zur unbeschränkten Steuerpflicht oder zur Zusammenveranlagung von Ehepaaren/Lebenspartnerschaften finden Sie unter dem Punkt Häufig gestellte Fragen - FAQs.