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Veredelungserzeugnisse

Veredelungserzeugnisse sind Waren, die aus bewilligten Veredelungsvorgängen entstanden sind (Art. 5 Nr. 30 UZK). Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Hauptveredelungserzeugnissen, deretwegen die Veredelung bewilligt worden ist und Nebenveredelungserzeugnissen, die zwangsläufig bei einem Veredelungsvorgang anfallen (Art. 1 Nr. 7, 9 UZK-DVO).