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Einfuhrumsatzsteuer
Umsatzsteuer, die bei der Einfuhr von Unionswaren in den deutschen Teil des EU Steuergebietes (Inland) regelmäßig dann erhoben wird, wenn eine Zollschuld entsteht. Das ist bei Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, zur vorübergehenden Verwendung unter Teilverzollung und (in bestimmten Fällen) bei Pflichtverletzungen der Fall, die zur Zollschuldentstehung führen.