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Ansässigkeit
Natürliche Personen sind im Zollgebiet der Union ansässig, wenn sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz dort haben. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen kommt es auf den eingetragenen Sitz, den Hauptsitz oder die ständige Niederlassung an (Art. 5 Nr. 31 UZK)