Rechenbeispiele

A ist in einer Stahlfabrik im Schichtbetrieb beschäftigt und arbeitet pro Monat zusätzlich 20 Überstunden. A erhält ein monatliches Bruttogehalt (ohne Überstunden und SEG-Zulagen) in der Höhe von 3.666 Euro.

  Entlastung
Einkommensteuer (Anhebung Tarifstufengrenzen, Erhöhung Verkehrsabsetzbetrag) 679 €
Überstunden-Zulagen
(Anhebung auf bis zu 200 Euro monatlich für die ersten 18 Stunden)
337 €
SEG-Zulagen
(Anhebung auf bis zu 400 Euro monatlich)
192 €
Gesamtentlastung 1.208 €

 

B ist alleinerziehende Angestellte und hat zwei Kinder unter 18 Jahren. Sie erhält ein monatliches Bruttogehalt in der Höhe von 1.650 Euro.

  Entlastung
Einkommensteuer
(Anhebung Tarifstufengrenzen, Erhöhung SV-Rückerstattung)
335 €
Alleinerzieherabsetzbetrag
(Erhöhung um 9,9%)
71 €
Kindermehrbetrag
(Anhebung auf 700 Euro monatlich pro Kind)
300 €
Gesamtentlastung 706 €

 

C ist Pensionist und erhält eine durchschnittliche monatliche Bruttopension von 1.825 Euro.

  Entlastung

Einkommensteuer
(Anhebung Tarifstufengrenzen, Pensionistenabsetzbetrag)

664 €
Gesamtentlastung 664 €